Vorsorgelösungen für Beamte

Beamte - spezielle Versicherungen für einen besonderen Berufsstand

Beamte genießen einen anderen Status als Arbeitnehmer. Sie sind in vielfältigen öffentlichen Bereichen und Verwaltungen tätig und sorgen mit ihrer Arbeitskraft dafür, dass der Staat funktioniert. Die Basis der Beamtentätigkeit ist das Alimentationsprinzip: Der Beamte stellt sich in den Dienst des Staates, dafür verpflichtet sich der Dienstherr, den Beamten und seine Familie lebenslang angemessen zu versorgen. Für den Beamten bedeutet die Tätigkeit die Einschränkung einiger Grundrechte, so haben Beamte beispielsweise kein Streikrecht. Anders als ein klassischer Arbeitnehmer, der über die Sozialversicherung abgesichert ist, gelten für Beamte andere Bedingungen bei der Krankenversicherung und der Altersvorsorge. Der Beamtenstatus bringt daher einige Besonderheiten beim Versicherungsschutz mit sich. Als Beamter profitieren Sie von einer umfangreichen Beratung durch Ihren visora Versicherungsmakler in Münster. Gemeinsam mit einem kompetenten Fachmann stellen Sie sich maßgeschneiderte Vorsorgelösungen zusammen.

Die aktive Dienstzeit eines Beamten setzt sich aus insgesamt drei Phasen zusammen:

Verbeamtung auf Widerruf

Innerhalb dieser Zeit absolviert der Beamte eine Ausbildung für den einfachen, mittleren, gehobenen oder höheren Dienst. Für diesen Zeitraum ist daher abhängig von der eingeschlagenen Laufbahn die Bezeichnung Beamtenanwärter oder Referendar vorgesehen. Mit Bestehen der Laufbahnprüfung endet das Dienstverhältnis.

Verbeamtung auf Probe

Im nächsten Schritt erfolgt zunächst eine Verbeamtung auf Probe, die in der Regel bis zu drei Jahre dauert. Innerhalb dieses Zeitraums bewährt sich der Beamte in seiner Tätigkeit. Bis zum Jahr 2009 musste ein Beamter bei der Verbeamtung auf Lebenszeit mindestens 27 Jahr alt sein, so dass die Probezeit hier auch länger als drei Jahre dauern konnte.

Verbeamtung auf Lebenszeit

Nach Ende der Probezeit folgt die Verbeamtung auf Lebenszeit. Ein Mindestalter ist seit der Neuregelung in 2009 nicht mehr erforderlich. Ob der Beamte für eine dauerhafte Verbeamtung geeignet ist, stellt der Vorgesetzte im Rahmen verschiedener Beurteilungsgespräche fest.

Auch wenn die Versorgung durch den Dienstherrn während der drei Phasen weitgehend identisch ist, kommt es in einzelnen Punkten zu Abweichungen.

Alimentationsprinzip

Das Alimentationsprinzip bestimmt die Besoldung des Beamten. Der Dienstherr ist verpflichtet, dem Beamten während seiner aktiven Zeit, während einer Krankheit, bei Invalidität und während des Ruhestandes einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren. Der Dienstherr ist verpflichtet sich an allen Kosten wie den Krankheitskosten oder dem Ruhegehalt zu beteiligen. Beamte zahlen daher keine Beiträge in die Sozialversicherung ein.

Beihilfe und Krankenversicherung

Während Angestellte von ihrem Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung erhalten, beteiligt sich der Dienstherr des Beamten an den Behandlungskosten. Dabei ist die genaue Höhe der Erstattung vom jeweiligen Beihilfesatz abhängig. Für Beamte mit Kindern und Pensionäre sehen die Bestimmungen eine höhere Erstattung vor. Neben dem Beamten haben auch Ehegatten und Kinder einen Anspruch auf die Beihilfeleistungen des Dienstherrn.

Einen Teil der Behandlungskosten muss der Beamte also aus den eigenen Finanzen zahlen. Idealerweise schließen Sie als Beamter eine private Krankenversicherung über die entstehende Versicherungslücke ab. Die Versicherungsanbieter haben dazu besondere Beihilfetarife in ihrem Portfolio. Den Erstattungssatz Ihres Versicherungstarifs können Sie an die Beihilfegegebenheiten anpassen, etwa bei Eintritt in den Ruhestand.

Alternativ entscheiden Sie sich als Beamter für die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Absicherungsvariante ist jedoch nicht zu empfehlen, da in der gesetzlichen Versicherung trotz der Beihilfeleistungen stets der volle Beitragssatz vom Beamten getragen werden muss.

Für Soldaten, Feuerwehrmänner, Polizisten und Bundespolizisten gibt es die freie Heilfürsorge, einige Bundesländer sehen diese Versorgung auch für Polizeianwärter vor. Der Dienstherr übernimmt die vollen Kosten, so dass für diesen Personenkreis kein ergänzender Versicherungsschutz erforderlich ist. Wichtig ist jedoch der Abschluss einer Pflegeversicherung, da diese nicht Bestandteil der Versorgungsleistungen des Dienstherrn ist.

Zum Zeitpunkt des Ruhestands entfällt die freie Heilfürsorge und der Beamte erhält die normalen Beihilfeleistungen. Idealerweise schließen Sie als Soldat, Feuerwehrmann, Polizist oder Bundespolizist darum zusammen mit der Pflegeversicherung eine Anwartschaftsversicherung ab. Damit sichern Sie sich die Absicherung in einer privaten Krankenversicherung ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig wird. Sie stellen einfach Ihren Anwartschaftstarif auf einen normalen Beihilfetarif um. Entscheiden Sie sich für eine große Anwartschaft, profitieren zudem von dem Eintrittsalter, das Sie bei Abschluss der Anwartschaftsversicherung hatten.

Soldaten erhalten nach dem Ende des aktiven Dienstes für einen Übergangszeitraum gewisse Übergangszahlungen. Zusätzlich zu der Zahlung haben Soldaten einen Anspruch auf 70-prozentige Beihilfe. Endet der Übergangszeitraum fallen sowohl die Übergangszahlungen als auch der Beihilfeanspruch in dieser Höhe weg. Nach dieser Zeit besteht für den Soldaten, den Ehepartner und die Kinder ein regulärer Beihilfeanspruch.

Bezüge im Falle einer Dienstunfähigkeit

Kann ein Beamter seine Arbeit nicht mehr ausüben, handelt es sich um eine Dienstunfähigkeit. Ob der Beamte seinen Dienst nicht mehr ausführen kann, bestimmt der Dienstherr. Damit besteht ein deutlicher Unterschied zur Berufsunfähigkeit bei einem Arbeitnehmer, hier wird die Berufsunfähigkeit immer durch einen Arzt festgestellt.

Bei einer Versetzung in den Ruhestand erhält der dienstunfähige Beamte Bezüge, die sich aus seiner bisherigen Dienstzeit ergeben. Waren Sie 40 Jahre als Beamter tätig, erhalten Sie etwa 70 Prozent Ihres letzten ruhegeldfähigen Dienstbezugs. Haben Sie entsprechend weniger Dienstjahre absolviert, sinkt auch das Ruhegehalt. Innerhalb der ersten fünf Dienstjahre haben Sie als Beamter keinen Anspruch auf ein Ruhegehalt, in den nächsten 18 Jahren erhalten Sie in der Regel lediglich die Mindestversorgung.

Hier sollten Sie unbedingt an einen entsprechenden Versicherungsschutz denken. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel ist eine ausgezeichnete Wahl. Bei einem Vergleich ermitteln Sie gemeinsam mit Ihrem visora Versicherungsmakler einen passenden Versicherungsschutz. Da der Anspruch auf Ruhegehalt im Laufe der Dienstjahre steigt, ist eine Reduzierung der versicherten Rente während der Vertragslaufzeit sinnvoll.

Bezüge im Alter

Nach 40 Dienstjahren können Sie als Beamter mit einem Ruhegehalt in Höhe von 70 Prozent Ihrer letzten Bezüge rechnen. Haben Sie keine 40 Dienstjahre absolviert, sinkt das Ruhegehalt entsprechend. Auch wenn Beamte mit diesem Ruhegehalt deutlich mehr erhalten, als Arbeitnehmer aus der klassischen Rentenversicherung, bleibt eine Lücke von rund 30 Prozent zum bisherigen Einkommen. Unter Umständen ist bei der Versorgung der Beamte mit Einschnitten zu rechnen, so dass die Leistungen weiter sinken könnten. Als Beamter sollten Sie darum rechtzeitig an eine Altersvorsorge denken.

Ihnen stehen verschiedene staatlich geförderte Möglichkeiten offen, unter Umständen profitieren Sie von Zulagen oder erhalten steuerliche Vorteile. Welche Altersvorsorge für Ihre Situation passend ist, erfahren Sie in einer Beratung mit einem kompetenten Fachmann von visora.

Haftung für Dienstschäden

Als Beamter im öffentlichen Dienst haften Sie für Schäden, die Sie im Rahmen Ihrer Dienstausübung Dritten zufügen. Kommt es zu Personenschäden, können im schlimmsten Fall Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe auf Sie zukommen. Eventuell macht auch Ihr Dienstherr Sie haftbar. Mit einer Diensthaftpflicht treffen Sie eine ausgezeichnete Vorsorge. Die Versicherung prüft Schadenersatzforderungen gegen Sie und reguliert diese Ansprüche oder wehrt sie im unbegründeten Fall ab. Auf Wunsch erweitern Sie die Diensthaftpflicht um eine Absicherung von Vermögensschäden, den Verlust Ihrer Dienstausrüstung oder Schäden an einem Dienstwagen. Bei Wahl der individuellen Absicherung kommt es im Einzelnen auf Ihre genaue Tätigkeit an. Unter Umständen schließen Sie die Diensthaftpflicht als Ergänzung zur klassischen Privathaftpflichtversicherung ab.

Im Falle eines Unfalls

Die gesetzliche Unfallversicherung gibt es für Beamte nicht. Im Falle eines Unfalls gibt es für Staatsdiener die Dienstunfallfürsorge. Eine bundeseinheitliche Regelung für diese Absicherung gibt es nicht, so dass Beamte diese Vorsorge direkt mit Ihrem Dienstherrn klären sollten. Kommt es zu hohen Kosten in Folge einer Invalidität, können diese in der Regel nicht durch die Dienstunfallfürsorge gedeckt werden. Eine private Unfallversicherung als Ergänzung ist daher sehr zu empfehlen. Bedenken Sie, dass ein behindertengerechter Umbau oder die Anschaffung eines speziellen Fahrzeugs mit hohen Kosten verbunden ist - der private Unfallschutz ist also sehr sinnvoll.

Mythos Beamtenversorgung

Auch wenn Beamte in einigen Bereichen durchaus Privilegien und eine ausgezeichnete Absicherung genießen, sollten Sie den Versicherungsschutz und die persönliche Vorsorge nicht vernachlässigen.

Die ungebundenen Versicherungsmakler und Finanzberater von visora aus Münster unterstützen Sie kompetent bei Ihrer persönlichen Vorsorgeplanung und einer maßgeschneiderten Absicherung.

Sprechen Sie uns einfach an - wir sind gerne für Sie da!