Bei der Arbeitsunfähigkeitsklausel handelt es sich um ein optionale, aufpreispflichtige Produktergänzung, welche vorrangig (aber nicht nur) in Berufsunfähigkeitsversicherungen Verwendung findet. Ziel und Zweck der Zusatzklausel ist eine deutlich vereinfachte Prüfung im Leistungsfall und dahingehend schnellere Genehmigung der versicherten Rentenleistung. Die Dauer der Rentenzahlung ist jedoch begrenzt und an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
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