Inhaltsverzeichnis Leistungsdynamik der BU
- Kurzfassung / Überblick Leistungsdynamik
- Einleitung Leistungsdynamik bzw. garantierte Rentensteigerung
- Welchen Zweck hat die BU Leistungsdynamik?
- Was passiert im Leistungsfall mit der Berufsunfähigkeitsrente?
- Wie hoch kann man die Leistungsdynamik in der Berufsunfähigkeitsversicherung versichern?
- Wie teuer ist eine Leistungsdynamik in der Berufsunfähigkeitsversicherung?
- Unterschiede in der Ausgestaltung der Bedingungen der Leistungsdynamik
- Welche Vorteile hat die Leistungsdynamik in der Berufsunfähigkeitsversicherung?
- Welche Nachteile hat die Leistungsdynamik in der Berufsunfähigkeitsversicherung?
- Gegenüberstellung - Leistungsdynamik vs. höhere Berufsunfähigkeitsrente
- Kann man die Leistungsdynamik der BU kündigen oder anpassen?
- Wann endet die Leistungsdynamik in der Berufsunfähigkeitsversicherung?
- Wann ist eine BU-Leistungsdynamik ausgeschlossen?
- Fazit - In welchen Fällen lohnt sich eine Leistungsdynamik in der Berufsunfähigkeitsversicherung?
- Fragen? - Wir sind gerne für Sie da!
Kurzfassung/Überblick Leistungsdynamik:
Die garantierte Rentensteigerung oder auch Leistungsdynamik ist ein kostenpflichtiges Produktmerkmal, welches vorrangig im Bereich der Arbeitskraftabsicherung (Berufsunfähigkeitsversicherung, Grundfähigkeitsversicherung, Erwerbsunfähigkeitsversicherung, Unfallrente etc.) angeboten wird. Ziel sowie Zweck ist der Ausgleich des Kaufkraftverlustes durch die Inflation und damit einhergehend der Werterhalt der vereinbarten Rente des gewählten Vertrages. Die Leistungsdynamik wird i.d.R. zu Beginn eines Vertrages vereinbart und in Prozent ausgewiesen. Im Leistungsfall erhöht sich die versicherte Rente jedes Jahr um den gewählten Prozentsatz angepasst. Im Unterschied zur Beitragsdynamik ist hier der Leistungsfall Anspruch auslösend, daher auch der Begriff Leistungsdynamik.
Einleitung Leistungsdynamik bzw. garantierte Rentensteigerung
Die garantierte Rentensteigerung oder auch kurz Leistungsdynamik ist ein optionales und kostenpflichtiges Produktmerkmal und meint die jährliche Erhöhung der versicherten Rente um einen vorab festgelegten Prozentsatz innerhalb der Leistungsphase. Die Option einer Leistungsdynamik wird im Bereich der Arbeitskraftabsicherung angeboten, überwiegend bei der Berufsunfähigkeitsversicherung, aber auch bei der Grundfähigkeitsversicherung oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung. In diesem Artikel wollen wir die generelle Funktionsweise und die Hintergründe zu diesem durchaus sinnvollem Produktmerkmal erläutern.
Es wird dabei ausschließlich die Leistungsdynamik im direkten Zusammenhang mit der Berufsunfähigkeitsversicherung betrachtet. Die Funktionsweise ist jedoch auf die verwandten Versicherungsprodukte aus dem Bereich der Arbeitskraftabsicherung, wie z.B. die Grundfähigkeitenversicherung, direkt übertragbar.
In Abgrenzung zur Beitragsdynamik, welche sich auf die beitragspflichtige Phase bezieht, erhöht die Leistungsdynamik die versicherte Rente innerhalb der Leistungsphase des Vertrages ohne dann zusätzlichen Beitrag, da im Vorfeld bereits mitfinanziert. Details zur Beitragsdynamik haben wir hier in einem eignen Artikel "Die Beitragsdynamik in der Berufsunfähigkeitsversicherung" für Sie aufgearbeitet.
Welchen Zweck hat die BU Leistungsdynamik?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung gilt als die wichtigste und hochwertigste Absicherung gegen den Arbeitskraftverlust und der Abschluss eines guten Vertrages ist jedem von seinem Erwerbseinkommen abhängigen anzuraten, ganz gleich ob Arbeitnehmer, Selbständiger, Freiberufler oder Beamter.
Beim Abschluss des Berufsunfähigkeitsvertrages legt man eine monatliche Rente fest, welche im Leistungsfall ausbezahlt wird und zwar so lange wie eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vorliegt und die Berufsunfähigkeitsversicherung läuft. In der Regel sind Berufsunfähigkeitsversicherungen von recht langer Laufzeit (nicht selten sind es 30 - 40 Jahre), so dass die die schleichende Geldentwertung, die Inflation, einen starken Einfluss auf die versicherte Rentenleistung hat. Ein paar anschauliche Beispiele für die Auswirkungen dieses Effektes kann man der folgenden Grafik entnehmen:
Teuerungsrate im 20-Jahresvergleich
Kaufkraftentwicklung einer Berufsunfähigkeitsrente im Leistungsfall Beispiel 1
Während der beitragspflichtigen Phase kann der Kaufkraftverlust über die Inkludierung einer Beitragsdynamik ausgeglichen werden. Diese greift jedoch nicht in der Leistungsphase während die Inflation ganz normal weiterläuft (siehe folgende Grafik):
Kaufkraftentwicklung einer Berufsunfähigkeitsrente im Leistungsfall Beispiel 2
Der Hauptzweck der Leistungsdynamik ist, diesem Sachverhalt entgegen zu wirken und die Leistungsfähigkeit des Vertrages durch die steigende Berufsunfähigkeitsrente auch während Leistungsphase zu erhalten sowie die ursprünglich angedachte Kaufkraft sicherzustellen (siehe folgende Grafik):
Neben dem Inflationsausgleich hat die Leistungsdynamik noch eine weitere, aber eher streitbare Funktion: Den Ausgleich von Gehaltssprüngen, welche durch den Leistungsfall verhindert worden sind.
Dies gilt jedoch nur eingeschränkt: Man müsste dafür eine Leistungsdynamik weit oberhalb der Inflation versichern und auch dann steigt die Rente/Leistung eher langsam und nicht sprunghaft, wie bei einer Beförderung. Zudem ist eine derart hohe Leistungsdynamik mit vergleichsweise hohen Kosten verbunden, was die Absicherung oft unattraktiv erscheinen lässt, Details unter „Wie teuer ist eine Leistungsdynamik in der Berufsunfähigkeitsversicherung“ weiter unten im Text.
Was passiert im Leistungsfall mit der Berufsunfähigkeitsrente?
Genau genommen sind die vorherigen beiden dargestellten Grafiken nicht ganz korrekt bzw. etwas vereinfacht. Denn im Prinzip ist in jedem Berufsunfähigkeitsvertrag bereits „eine Art“ Leistungsdynamik mit inkludiert: Die Überschussbeteiligung.
Überschussbeteiligung Berufsunfähigkeitsversicherung im Leistungsfall
Während der Leistungsphase wird der Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag beitragsfrei weitergeführt (Hinweis: dies gilt nicht generell für alle Versicherungsverträge, z.B. im Bereich der Pflege ist eine beitragspflichtige Fortführung während der Leistungsphase durchaus üblich). In der Leistungsphase wird der Versicherungsnehmer weiterhin an den Gewinnen des Versicherers beteiligt. Diese Überschussbeteiligung wird als prozentuale Leistungserhöhung jährlich neu festgelegt (=deklariert) und ist leider nicht garantiert.
Dies war in Zeiten höherer Zinsen (der eine oder andere Ältere erinnert sich) ein kleineres Problem, die Niedrig und Null-Zins-Phase hat jedoch seine Spuren auch im Bereich der Überschussbeteiligung der Berufsunfähigkeitsversicherer hinterlassen. Im Folgenden ein unrühmliches Beispiel der Hannoversche Lebensversicherung AG:
(Quelle: Geschäftsbericht 2018 der VHV-Gruppe, Seite 195)
Hier kann man zum einen nachvollziehen, dass alle vor 2012 abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherungen im Leistungsfall keinerlei Überschussbeteiligung mehr erhalten. Und zum anderen ist ein gewisser „Optimismus“ bei den jüngeren Tarifgenerationen zu erkennen, welcher sich vermutlich nicht lange halten wird. Es handelt sich hierbei zwar um ein besonders plastisches Beispiel, die grundsätzliche Entwicklung ist jedoch kein Einzelfall und ähnliche Zahlen finden sich in den Büchern von vielen Anbietern.
Mit der Inkludierung einer ausreichend hohen Leistungsdynamik kauft sich der Versicherungsnehmer somit ein Stück Sicherheit ein und gestaltet seinen Versicherungsschutz unabhängiger von der allgemeinen Zinsentwicklung. Bei einem eher kurzfristigen Leistungsfall (z.B. ein bis zwei Jahre) ist der Effekt i.d.R. zu vernachlässigen, je länger der Leistungsfall dauert, desto dramatischer werden jedoch die Auswirkungen:
Wie hoch kann man die Leistungsdynamik in der Berufsunfähigkeitsversicherung versichern?
In der Regel wird ein Prozentsatz zwischen 1%-3% angeboten, sehr selten auch bis zu 5%. Manche Versicherer bieten zudem halbe Prozentstufen an.
Dabei handelt es sich stets um einen festen Prozentsatz, in Abgrenzung zur Beitragsdynamik werden keine variablen Werte angeboten, die sich auf ein Verhältnis (z.B. prozentualer Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze) oder einen Index beziehen.
Letzteres ist auch nachvollziehbar: Denn der Berufsunfähigkeitsanbieter muss schließlich vor Vertragsabschluss die Kosten und das Risiko kalkulieren können und dies ist bei variablen Werten nicht oder nur schwer möglich.
Wie teuer ist eine Leistungsdynamik in der Berufsunfähigkeitsversicherung?
Grundsätzlich haben sich die Kosten für jedes Prozent Leistungsdynamik auf ca. 5% bis 10% der jeweiligen Tarifprämie eingependelt. Zur Veranschaulichung eine Tabelle mit einer kleinen Auswahl an Anbietern:
(LD = Leistungsdynamik, Kalkulationsdaten: Beruf: Versicherungsmakler, geboren 04.11.1983, Endalter 67, Nichtraucher, 100% Büro, keine Leitungsfunktion, keine Reisetätigkeit, kaufmännische Berufsausbildung, kein akademischer Grad, Überschussbeteiligung: Beitragsverrechnung -> nur Nettoprämien - Quelle: eigene Berechnungen in Franke & Bornberg)
Anhand der oben dargestellten Tabelle lässt sich sehr gut erkennen, dass sich die bereits vorhandenen Unterschiede in der Prämienkalkulation durch die Leistungsdynamik noch verstärken: Der Aufpreis zwischen Nürnberger und LV1871 bei 2000 € ohne Leistungsdynamik liegt bei ca. 50%, Bei 3% Leistungsdynamik ist der Unterschied auf nahezu 100% angestiegen.
Diese Tabelle soll jedoch keinesfalls eine qualitative Aussage treffen: Alle vier dargestellten Anbieter haben sehr hochwertige Versicherungsbedingungen und können grundsätzlich empfohlen werden und die Darstellung dient lediglich zur Veranschaulichung der Kalkulationsunterschiede. Bei der Beratung im Bereich der Arbeitskraftabsicherung sollte ohnehin die Qualität an erster Stelle stehen und dann erst der Beitrag eine Rolle spielen.
Unterschiede in der Ausgestaltung der Bedingungen der Leistungsdynamik
Die marktübliche Regelung sieht nach der Leistungsphase eine Rücksetzung aller bisherigen Rentenerhöhungen, die in der Leistungsphase über die Leistungsdynamik stattgefunden haben, auf null vor. Dies bedeutet, dass bei einem erneuten Leistungsfall die versicherte Rente wieder beim Ursprungswert beginnt, die bereits erfolgten Erhöhungen der Leistungsdynamik werden nicht als neue Ausgangsrente festgeschrieben.
Im Folgenden ein Beispiel der NÜRNBERGER Lebensversicherung AG:
(Quelle: NÜRNBERGER Lebensversicherung AG, Detailauszug Versicherungsbedingungen)
Leider gibt es aktuell (2022) nur einen einzigen Versicherer der von dieser Regelung abweicht: Die Alte Leipziger Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit. Anbei ein Auszug aus den aktuellen Bedingungen:
(Quelle: Alte Leipziger Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit, Detailauszug Versicherungsbedingungen)
Da wir die marktübliche Regelung für den Versicherungsnehmer als sehr nachteilhaft empfinden, bleibt zu hoffen, dass andere Versicherer sich an den Regelungen der Alte Leipziger ein Beispiel nehmen.
Immerhin bieten mittlerweile ein paar weitere Versicherungsgesellschaften für einen zusätzlichen Mehrbeitrag die verbesserte Regelung analog zur Alte Leipziger an.
Welche Vorteile hat die Leistungsdynamik in der Berufsunfähigkeitsversicherung?
Unterm Strich lassen sich die Vorteile dieses Produktmerkmals in zwei Punkte zusammenfassen:
- Inflationsausgleich und Erhaltung der versicherten Kaufkraft über die gesamte Leistungsphase
- je nach gewählter Höhe der Leistungsdynamik und der jeweiligen Inflation können auch (kleine) fehlende Gehaltssprünge kompensiert werden
Zudem gestaltet man seine Arbeitskraftabsicherung unabhängiger von der Entwicklung der Überschussbeteiligung.
Welche Nachteile hat die Leistungsdynamik?
Die Leistungsdynamik ist in jedem Fall kostenpflichtig und abhängig von der gewählten Rentenhöhe (und weiteren Parametern wie Beruf, Endalter, etc.) auch teilweise nicht günstig. Dies ist auch nachvollziehbar, da der Versicherungsvertrag während der Leistungsphase beitragsfrei ist und der Anbieter die steigenden Rentenzahlungen durch die Leistungsdynamik vorab einpreisen muss.
Dies führt auch dazu, dass der Prozentsatz nach dem Vertragsabschluss nicht dynamisch angepasst werden kann und variable Werte ebenfalls nicht möglich sind. Eine Reduktion der Leistungsdynamik z.B. von 2% auf 1% ist zwar in aller Regel möglich, eine Erhöhung setzt dazu aber erneute Gesundheitsfragen voraus.
Da die Inflation aber ein sehr variabler Wert ist und auch schon mal höher ausfallen kann (EZB schätzt 5,1% für 2022 für die Eurozone) kann die mangelnde Variabilität bei einem längeren Leistungszeitraum zu einem echten Problem werden.
Gegenüberstellung - Leistungsdynamik vs. höhere Berufsunfähigkeitsrente
Grundsätzlich sollte die Leistungsdynamik als sinnvolle Zusatzoption verstanden werden, welche einen gut ausgestatteten Berufsunfähigkeitsvertrag ergänzt. Nicht sinnvoll ist dagegen die Reduktion von anderen Leistungsparametern, z.B. die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente, damit die gewünschte Prämie gehalten werden kann.
Dies kann an dem folgenden Beispiel nachvollzogen werden:
(Kalkulationsdaten wie vorher, NÜRNBERGER Lebensversicherung AG, BU4Future Komfort)
- 1000 € Berufsunfähigkeitsrente ohne Leistungsdynamik = 50,15 €
- 867 € Berufsunfähigkeitsrente mit 2% Leistungsdynamik = 50,09 €
Erst im neunten Jahr des Leistungsbezuges bzw. nach acht Rentenanpassungen überholt der Berufsunfähigkeitsvertrag inklusive Leistungsdynamik den BU-Vertrag ohne Leistungsdynamik. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Leistungsdynamik der Nürnberger vergleichsweise günstig ist, je nach Berufsunfähigkeitsversicherer kann sich der Schnittpunkt auch deutlich nach hinten verschieben.
Der durchschnittliche Leistungsfall dauert (je nach Quelle) ca. 3 – 5 Jahre, so dass der Schnittpunkt in der Regel nicht erreicht wird. Zudem muss der Leistungsempfänger anfangs mit deutlich weniger Rente auskommen.
Kann man die Leistungsdynamik der BU kündigen oder anpassen?
Während der beitragspflichtigen Phase ist die Leistungsdynamik problemlos kündbar, je nach Anbieter und Tarif entweder zu sofort oder zur nächsten Hauptfälligkeit.
Dieser Schritt sollte jedoch gut überlegt sein, da ein Wiedereinschluss nur mit erneuten Gesundheitsfragen möglich ist und nicht selten eine komplette Vertragsneuordnung zu deutlich höheren Kosten erfordert.
Alternativ ist eine Reduktion des versicherten Prozentsatzes in den meisten Fällen möglich, eine erneute Erhöhung setzt jedoch analog zum Wiedereinschluss eine erneute Gesundheitsprüfung voraus.
Wann endet die Leistungsdynamik in der Berufsunfähigkeitsversicherung?
Während des Leistungsbezugs ist keine summarische Grenze vorhanden, die versicherte Berufsunfähigkeitsrente erhöht sich stets um den vereinbarten Prozentsatz.
Mit der Einstellung der Rentenzahlung aus dem Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag (z.B. wenn keine Berufsunfähigkeit mehr vorliegt) endet auch die Leistungsdynamik. Der Vertrag kann dann vollständig gekündigt oder inkl. der Leistungsdynamik betragspflichtig weitergeführt werden.
Wann ist eine BU-Leistungsdynamik ausgeschlossen?
Beim Abschluss eines Berufsunfähigkeitsvertrages behält sich der BU-Versicherer das Recht vor die Leistungsdynamik nicht mit anzubieten bzw. von Beginn an auszuschließen. Dies passiert vergleichsweise selten und dient der Risikobegrenzung seitens des Versicherers. Die häufigsten Gründe für den generellen Ausschluss einer Leistungsdynamik sind:
- medizinische Gründe bzw. Vorerkrankungen des Versicherungsnehmers
- ungewünschte Berufsgruppen
(Quelle: HDI Lebensversicherung AG, eigene Unterlagen)
Fazit - In welchen Fällen lohnt sich eine Leistungsdynamik in der Berufsunfähigkeitsversicherung?
Wir betrachten die Leistungsdynamik grundsätzlich als eine sehr sinnvolle Möglichkeit, sich vor dem Einfluss der Inflation zu schützen. Grade bei sehr langen Laufzeiten und somit potentiell längeren Leistungsphasen sind die Kosten für eine Leistungsdynamik sinnvoll investiert. Sehr lange Leistungsfälle sind zwar vergleichsweise selten, den Betroffenen hilft dieser Umstand jedoch wenig.
Von Werten über 2% raten wir jedoch überwiegend ab: Die Kosten sind zu hoch und der Effekt macht sich erst bei längeren Leistungsphasen bemerkbar. Wenn aber aus irgendwelchen Gründen (z.B. Vorerkrankungen oder Begrenzungen in den Annahmerichtlinien des jeweiligen Anbieters) die maximal abschließbare Rente dauerhaft zu gering ist, kann die Inkludierung einer hohen Leistungsdynamik ein probates Mittel zum Ausgleich darstellen.
In jedem Fall raten wir davon ab, die versicherte Rente zugunsten der Inkludierung einer Leistungsdynamik zu reduzieren. Die Rente sollte von Anfang an hoch genug sein, dass der Versicherungsnehmer (mit kleinen Einschränkungen) seinen Lebensstandard aufrecht halten kann, die Leistungsdynamik versteht sich dann als sinnvolle Ergänzung zum langfristigen Inflationsausgleich.
Gerne beraten wir Sie ausführlich zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung, prüfen welche Optionen Sie haben und wie der passende Schutz für Sie individuell aussehen sollte.
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