Auch in der sichersten Wohnung sind Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Einbruchdiebstahl nicht vollkommen vermeidbar. Eine Hausratversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen unerwarteter Schäden an ihrem Besitz. Doch was genau ist versichert? Was gehört zum Hausrat? Welche Zusatzbausteine sind sinnvoll?

In unserem heutigen Artikel – dem „ABC der Hausratversicherung“ – erfährst du alles, was du wissen musst, um deinen Versicherungsschutz optimal zu gestalten.

Er liefert umfassendes Grundlagenwissen rund um die Hausratversicherung – verständlich, detailliert und praxisnah.

Wozu ist eine Hausratversicherung da?

Die Hausratversicherung gehört zu den beliebtesten Versicherungen in Deutschland – und das zu Recht. Denn sie schützt nicht nur Möbel und Elektronik, sondern gibt dir vor allem eins: ein sicheres Gefühl.

In der Hausratversicherung gilt der gesamte Haushalt, der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung, als versichert. Dazu gehören alle Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände sowie Wertsachen und Bargeld. Zudem zählt auch Hausrat, der sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befindet, zu den versicherten Risiken.

Standarddeckung der Hausratversicherung und versicherte Gefahren

Was ist versichert:

In der Standarddeckung einer Hausratversicherung sind typischerweise folgende Gefahren eingeschlossen:

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion)
  • Leitungswasser (z.B. Rohrbruch, geplatzter Waschmaschinenschlauch)
  • Sturm und Hagel (ab Windstärke 8)
  • Einbruchdiebstahl und Vandalismus nach einem Einbruch
  • Raub (also Diebstahl unter Gewaltanwendung oder Androhung)

In der Hausratversicherung ist versichert Feuer, also alle Schäden durch Brand, direkten Blitzeinschlag, Explosionen.

Dann ist Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Raub, Sturm und Hagel versichert.

Wichtig hierbei versichert ist Einbruchdiebstahl, der Täter muss sich also gewaltsam z.B. durch Aufschlagen oder Aufbrechen eines Fensters oder einer Tür Zugang verschaffen. Dann handelt es sich um Einbruch und das Ganze ist mitversichert. Ebenso mitversichert ist Raub. Raub ist immer mit der Androhung von Gewalt, also das ihr Leben oder ihre Gesundheit vom Täter irgendwie bedroht wird, verbunden und eben in der Hausrat nur dann mitversichert. Das ist wichtig, denn in der Standarddeckung der Hausrat ist einfacher Diebstahl, also das beklaut werden, nicht mitversichert.

Zur Standarddeckung kann eine ganze Reihe an zusätzlichen optionalen Bausteinen und/oder Klauseln gewählt werden. Diese Listen wir hier einmal zur Übersicht auf und erläutern diese im weiteren Verlauf detailliert.

Übersicht optionale Bausteine:

  • Überspannungsschäden
  • Elementarschäden oder mittlerweile auch offiziell Naturgefahren (Überschwemmung durch Hochwasser oder Starkregen, Rückstau aus der Kanalisation, Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung, Lawinen, Schneedruck, Vulkanausbruch)
  • Fahrraddiebstahl
  • Glasbruchversicherung
  • Seng-, Schmor-, Rauch- und Rußschäden
  • Einfacher Diebstahl, Trickdiebstahl, Opfer einer Straftat
  • All-Risk oder unbenannte Gefahren
  • Schutzbriefe
  • Grobe Fahrlässigkeit
  • Obliegenheitsverletzungen
  • Kunst, Sammlungen, hochwertiger Hausrat, Wertsachenerweiterung

Ausschlüsse und nicht versicherte Risiken:

Grundsätzlich sind Schäden durch folgende Ursachen nicht versichert, zumindest in den üblichen Standardtarifen, möglicherweise versichern Sondertarife oder ergänzte Bausteine Teile davon:

  • Vorsatz
  • Krieg
  • Kernenergie
  • Schäden, die durch die Nichteinhaltung von behördlichen oder gesetzlichen Sicherheitsvorschriften verursacht wurden (Garagenverordnung, Pflicht zur elektrotechnischen Revision usw.)
  • bei Feuer Sengschäden, Überstrom, Induktion
  • bei Leitungswasser Plansch- oder Reinigungswasser (Vorsicht bei Gartenpools!)
  • Schwamm
  • Sturm/Hagel ohne Mindestwindstärke
  • Sturmflut
  • Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen
  • Einfacher Diebstahl (Trickdiebstahl)

Wie schon geschrieben nicht alles ist versichert, besonders nicht in Standard-Tarifen, es sind ausschließlich die im Versicherungsschein benannten Gefahren versichert. Achten Sie bitte daher genau auf die Bestandteile Ihres Hausratvertrag. Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass einzelne Gefahren bzw. Schäden doch eingeschlossen sind.

Was ist überhaupt Hausrat?

Als Hausrat werden alle Gegenstände bezeichnet, die in ihrem Zuhause vorhanden sind, die zum Gebrauch oder zum Verbrauch dienen, aber auch Wertsachen und Bargeld, letztere zum Teil eingeschränkt.

Dazu zählen:

  • Möbel, Teppiche, Gardinen
  • Elektrogeräte wie Fernseher, Laptops, Haushaltsgeräte
  • Kleidung und Schuhe
  • Vorräte und Haushaltswaren
  • Sport- und Freizeitgeräte
  • Schmuck, Uhren, Edelsteine (mit Einschränkungen)
  • Bargeld, aufgeladene Geldkarten und Krypto-Wallets (mit Einschränkungen)
  • Kunstgegenstände und Antiquitäten (mit Einschränkungen)

Spezielle Regelung - Wertsachen:
Bei Wertsachen (z.B. Bargeld, Schmuck) gelten oft feste Entschädigungsgrenzen – meist ein Prozentsatz der Gesamtversicherungssumme. Hier sollte man prüfen, ob der eigene Bedarf abgesichert ist oder ob spezielle Zusatzvereinbarungen nötig sind.

Wie ermittelt man die richtige Versicherungssumme des Hausrat?

Entscheidend für den Versicherungsschutz und die Höhe der Erstattung im Falle eines Schadens, ist die Höhe der Versicherungssumme Ihres Hausrats – auch Deckungssumme genannt.

Diese Deckungssumme entspricht der maximalen Erstattung, die man erhalten kann, wenn ein versicherter Totalschaden eintritt und sollte deshalb für einen ausreichenden Schutz den Wert Ihres gesamten Hausrats nicht unterschreiten.

In der Realität passt die Absicherung häufig nicht und die Versicherungssummen sind nicht richtig gewählt.

Die Versicherungssumme ist grundsätzlich vom Versicherungsnehmer, also Ihnen, festzulegen.

Hierbei ist darauf zu achten, dass die Versicherungssumme dem Neuwert des Hausrates entspricht. Bei einem "normalen Haushalt" kann als grober Richtwert von ca. 650 € pro Quadratmeter ausgegangen werden. Wird eine Versicherungssumme mit dieser Quadratmeterpauschale ermittelt, verzichtet der Hausratversicherer in der Regel auf Leistungskürzungen aufgrund einer eventuellen Unterversicherung.

Bei einer Unterversicherung wäre der Versicherer im Schadensfall berechtigt, Leistungen nur im anteiligen Verhältnis von tatsächlichem Wert zu Versicherungssumme zu erstatten.

Möchte man keine pauschal ermittelte Versicherungssumme, können Sie auch eine von ihnen ermittelte Summe versichern. Der zeitliche bzw. finanzielle Aufwand einer solchen Wertermittlung ist von Ihnen zu tragen; ebenso aber auch das Risiko der Unterversicherung.

Zur Bestimmung des zu versichernden Wertes können Sie auch einen Gutachter beauftragen. Gerade bei höherwertigem Hausrat mit Kunstgegenständen, Antiquitäten o. ä. kann dies eine empfehlenswerte Möglichkeit sein.

Einige Anbieter bieten auch „Wohnflächentarife“ an, bei denen ausschließlich auf Basis der Wohnfläche tarifiert wird. Je nach Versicherer bieten diese Tarife eine unbegrenzte Versicherungssumme oder eine pauschale Maximalentschädigung.

Für Wertsachen wie Bargeld, Schmuck oder auch Sachen aus Gold oder Platin gilt zudem meist eine Höchstversicherungssumme, für den Fall dass diese Gegenstände außerhalb von anerkannten und verschlossenen Wertschutzschränken aufgehoben werden.

Sollten Sie sich für die Details der einzelnen Berechnungsmethoden interessieren, dann schauen Sie gerne in unseren eigenständigen Blogartikel dazu. Diesen finden Sie hier: Hausratversicherung – wie berechnet sich die passende Versicherungssumme?

Unterversicherung oder Unterversicherungsverzicht – was soll das sein?

Die richtige Ermittlung der Versicherungssumme ist deswegen wichtig, weil die Versicherer in der Hausratversicherung eine Unterversicherung kennen. Sollte sich bei einem Schaden herausstellen, dass die Versicherungssumme zu niedrig ist und er Wert des Hausrat höher sein, dann wird die Entschädigung des Versicherers gekürzt.

Die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme entspricht der maximalen Entschädigung im Totalschadenfall. Daher sollte die Versicherungssumme auch der tatsächlichen Versicherungswerte (also der Summe Ihrer Hausratgegenstände zum Neuwert) entsprechen.

Ist der tatsächliche Wert des Hausrates größer als die vereinbarte Summe, spricht man von einer Unterversicherung. Diese Unterversicherung wird dann im Schadenfall entsprechend anteilig auf die Schadenzahlung angerechnet.

Beispiel: Die Versicherungssumme wurde mit 100.000 Euro vereinbart. Der tatsächliche Neuwert des Hausrates beträgt 150.000 Euro. Damit beträgt die Versicherungssumme nur 2/3 der eigentlich benötigten Versicherungssumme (also dem Versicherungswert von 150.000 Euro). Somit wird auch jeder Schaden nur zu 2/3 erstattet.

Ein Schaden in Höhe von 15.000 Euro wird also nur mit 10.000 Euro erstattet. Um die Folgen dieser „Fehleinschätzung der Versicherungssumme“ zu vermeiden, gewähren Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen einen Verzicht auf die Prüfung der Unterversicherung.

Achtung:
Je nach individueller Ausstattung kann ihr persönlicher Versicherungsbedarf deutlich höher sein (Designermöbel, hochwertige Elektronik, großzügige Bäder, Hobbyräume, Sammlungen, Schmuck etc.).

Was sind Sublimits oder Höchstentschädigungen?

Nicht alle Gegenstände des Hausrat werden vollständig bezahlt. In Teilbereichen gibt es nur eine Höchstentschädigung, ein Sublimit, welches es im Falle eines Schaden gibt.

Dies gilt insbesondere für Wertsachen.

Zu den Wertsachen zählen unter anderem: Bargeld, Geldkarten (auch Krypto-Wallets), Sparbücher und sonstige Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Edelmetalle (Gold, Silber, Platin etc.), Münzen, Medaillen, Pelze, handgeknüpfte Teppiche und sonstige Sammlungen, Kunstgegenstände, Antiquitäten (Sachen älter als 100 Jahre ohne Möbel).

Üblich ist hier eine maximale Entschädigungsgrenze von 20% der Versicherungssumme.

Je nach Gesamtwert lassen sich separate Entschädigungsgrenzen z.B. durch erweiterte Sicherungen, mit dem Versicherer vereinbaren.

Versicherungsort

Die Versicherung gilt für den im Versicherungsschein genannten Versicherungsort; mit Einschränkung auch andernorts (Außenversicherung). Zum Versicherungsort gehören aber auch Räume in Nebengebäuden, einschließlich Garagen.

Außenversicherung – Schutz auch unterwegs

Nicht der komplette Hausrat befindet sich ständig innerhalb Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses. Gerade wenn es um Ihr Hobby und Ihre Freizeitaktivitäten geht,

Der Hausrat ist daher nicht nur in der Wohnung oder im Haus geschützt. Die sogenannte Außenversicherung schützt auch dann, wenn Sie unterwegs sind – z.B. auf Reisen, beim Umzug (Sonderfall, siehe unten) oder bei temporärer Lagerung (z.B. Reinigung).

Meist gilt der Schutz bis zu 3 Monate und mit einer festen Entschädigungsgrenze (z.B. 10 % der Versicherungssumme).

Bitte beachten Sie jedoch, dass der Hausrat weiterhin nur gegen die vereinbarten Gefahren und unter den vereinbarten Voraussetzungen versichert ist. So sind z.B. Gartenmöbel außerhalb von Gebäuden in der Regel nicht gegen Sturmschäden versichert oder der hochwertige Gasgrill nicht gegen einfachen Diebstahl.

Sonderfall Umzug - Wohnungswechsel

Bei Umzug gilt erstmal die Außenversicherung und damit auch die begrenzte Erstattungshöhe. Wenn Sie den Umzug allerdings melden, dann sind während es Umzuges in der Regel beide Wohnungen, also die Alte und die Neue, versichert. In der Regel für bis zu zwei Monate.

Daher sollte man einen Umzug immer melden und nicht erst wenn dieser bereits erfolgt ist. So verbessert man seinen Versicherungsschutz und erspart sich im Falle eines Schadens unnötigen Ärger oder Diskussionen mit seinem Hausratversicherer wegen der Außenversicherung.

Welche Leistung oder Entschädigung gibt es - Zeitwert oder Neuwert

In der Hausratversicherung wird bei zerstörten oder abhandengekommenen Sachen der Neuwert erstattet. Bei beschädigten Sachen erfolgt die Erstattung der notwendigen Reparaturkosten zuzüglich einer Wertminderung.

Deshalb unterschätzen die meisten Leute auch die zu versichernde Hausratversicherungssumme und sind überrascht, was beim Berechnen rauskommt, da Sie denken nicht so viel Wert „rumstehen“ zu haben.

Dies liegt daran, dass man zum einen unterbewusst den Zeitwert nimmt oder den Ursprungswert und zum anderen das man unterschätzt, was man doch alles besitzt.

Doch wenn man das Ganze neu in ähnlicher Form kaufen würde, dann kommt man recht schnell zu den ermittelten Werten. Denn die steigenden Preise durch Inflation und Preiserhöhungen, machen Neuanschaffungen oft ja nicht günstiger.

Die Küche ist z.B. immer ein gutes Beispiel. Viele sagen sich hier, die Küche ist ja schon 15 Jahre alt, nicht mehr zeitgemäß und nichts mehr Wert. Aber wenn man jetzt eine Küche der vorhanden Größe und Ausstattung neu anschaffen würde, dann kommen da heute schnell 5, 10, 15 oder mehr Tausend Euro zusammen. Auch bei kleineren Küchen.

Und wenn man sich dann überlegt, man müsste jede Hose, jedes paar Schuhe, die ganze Unterwäsche, Socken, Besteck, Teller, Töpfe, Jacken, Mäntel, Handtücher, Bettwäsche, Kisten, Bücher, Werkzeug, Kabel, Kissen, Blumentöpfe, Dekoartikel und Co. komplett direkt neukaufen, dann kommen schon ganz beträchtliche Summen zusammen.

Die Hausratversicherung kommt auch für (Folge-)Kosten auf, sogenannte Aufräumkosten, Bewegungs- und Schutzkosten.

Wenn es zu einem Brand gekommen ist, dann müssen die verbleibenden zu rettenden Sachen ja erstmal raus und bewegt werden was Kosten verursachen kann, diese müssen dann ja irgendwo ordentlich gelagert werden, auch hier entstehen Kosten und Sie können ja ggf. auch nicht direkt wieder vor Ort wohnen, also muss eine Unterbringung erfolgen mit ggf. anfallenden Hotelkosten.

Auch dies ist Teil der Entschädigungsleistung der Hausratversicherung im Leistungsfall.

Zusatzbausteine – Welche gibt es und was leisten diese im Detail

Die Hausratversicherung deckt bereits die regulären Gefahren (Schadensursachen) Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl ab. Auch einige Nebenereignisse wie Vandalismus nach Einbruch und Raub sind bereits mitversichert. Viele von möglichen Schäden, die zu hohen Kosten führen können, sind damit bereits eingeschlossen. Dennoch bietet diese Basisdeckung noch viele Angriffspunkte für Schadenereignisse, deren Folgen Sie selbst tragen müssten.

Daher lässt sich der Versicherungsschutz über diverse Zusatzbausteine erweitern. Diese wollen wir Ihnen hier einmal vorstellen und erläutern.

Übersicht optionale Bausteine:

  • Überspannungsschäden
  • Elementarschäden oder mittlerweile auch offiziell Naturgefahren (Überschwemmung durch Hochwasser oder Starkregen, Rückstau aus der Kanalisation, Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung, Lawinen, Schneedruck, Vulkanausbruch)
  • Fahrraddiebstahl
  • Glasbruchversicherung
  • Seng-, Schmor-, Rauch- und Rußschäden
  • Einfacher Diebstahl, Trickdiebstahl, Opfer einer Straftat
  • All-Risk oder unbenannte Gefahren
  • Schutzbriefe
  • Grobe Fahrlässigkeit
  • Obliegenheitsverletzungen
  • Kunst, Sammlungen, hochwertiger Hausrat, Wertsachenerweiterung

Überspannungsschäden durch Blitzschlag

Überspannungsschäden durch Blitzschlag verursachen oft an mehreren Geräten (z.B. Fernseher, PC, Telefone, Backofen, usw.) gleichzeitig einen irreparablen Schaden. Voraussetzung für eine Leistung ist, dass die Überspannung tatsächlich durch einen Blitz entstanden ist. Schwankungen im Stromnetz (z.B. verursacht durch den Stromanbieter) und damit verbundene Überspannungsschäden sind nicht von dieser Klausel erfasst.

Im Schadenfall ist es daher wichtig, den Tag des Gewitters anzugeben - nur dann kann die Versicherung auch korrekt prüfen. Aufgrund der vermehrten Nutzung von alternativen Energiequellen häufen sich Stromschwankungen im öffentlichen Netz und somit auch die Zahl der Überspannungsschäden.

Elementarschäden oder auch Naturgefahren

Überschwemmung/Hochwasser ist die Elementargefahr, die am häufigsten zu Versicherungsfällen führt. Schnell entstehen hier hohe Kosten, die nicht nur aus dem Sachschaden bestehen, sondern auch aus den Kosten, die für Auspumpen, Reinigung und Trockenlegung entstehen. Den Aufwand, z. B. einen schlammgefüllten Keller wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, sollte man nicht unterschätzen.

Oft kommt es in solchen Fällen auch zu Rückstau da zuerst immer die Kanalisation vollläuft. Fasst diese die Wassermassen nicht mehr, sieht man dies zuerst am Wasser, das aus Gullis hervorquillt. Bei genug Wasser kann der Druck in den Leitungen der Kanalisation hoch genug sein, dass das Wasser durch die Ableitungsrohre zurück ins Gebäude drückt. Dieser Rückstau verursacht Verunreinigungen. Mobiliar von Rückstau mit Fäkalwasser können Sie entsorgen und nicht weiterverwenden und in der Regel nicht reinigen. Rückstau macht Hochwasser auch für Gebäude in höheren Lagen zu einem Thema, die von einer Überschwemmung selbst geschützt wären. Oder auch für Wohnungen in höheren Etagen, denn auch weiter oben kann der Druck für überlaufende Toiletten sorgen.

Zu den weiteren Elementarschäden gehören auch Schneelast, Lawinen, Erdbeben und Erdrutsch, Erdfall, Vulkanausbrüche. Auch hier kommt es regelmäßig zu Versicherungsfällen, aber im Vergleich zu den Wasserschadenereignissen, eher selten.

Fahrraddiebstahl – Versicherungsschutz richtig gestalten

Fahrräder sind ein Megatrend - egal, ob hochwertiges Trekkingrad oder E-Bike.

Für den einen sind sie aus einer erfüllten Freizeitgestaltung nicht mehr wegzudenken, für den anderen sind sie ein wichtiges Transportmittel im Alltag. Egal ob klassisch oder mit unterstützendem Elektromotor: Radfahren war noch nie derart im Trend wie heute.

In vielen deutschen Stadtregionen sind Fahrräder gar wesentlicher Bestandteil des regionalen Verkehrskonzeptes und wie bei uns in Münster aus dem Stadtbild nicht mehr wegzudenken.

Bei den Rädern selbst wird besonders großer Wert auf Qualität gelegt und Fahrradfahrer geben immer mehr Geld für ihre Fahrräder aus, ganz gleich ob mit klassischem Muskelantrieb oder E-Motor.

Fahrräder sowie Zubehör z.B. Taschen, Körbe, Fahrradanhänger etc. zählen zum privaten Hausrat und sind daher im Rahmen Ihrer Hausratversicherung abgesichert.

Dieser generelle Hausratschutz gilt allerdings nur, wenn Ihr Fahrrad am versicherten Versicherungsort (und zugehörigen Räumlichkeiten) d.h. aus der Wohnung, dem eigenen Keller oder einem verschlossenen Fahrradschuppen durch Einbruchdiebstahl entwendet wird oder Schäden durch die versicherten Gefahren Feuer, Leitungswasser oder Sturm und Hagel erleidet.

Die meisten Fahrräder werden allerdings abgestellt im öffentlichen Raum wie z.B. an Bahnhöfen gestohlen. Dies wäre im normalen Umfang der Hausratversicherung nicht mitversichert.

Für diese Schadensfälle müssen Sie den Zusatzbaustein Fahrraddiebstahl in der Hausratversicherung miteinschließen oder dieser bereits obligatorischer Bestandteil Ihres Tarifes der Hausratversicherung sein. Dann haben Sie auch 24/7 Versicherungsschutz bei Fahrraddiebstahl.

Bei ganz alten Verträge, kann es noch sein, dass der zusätzliche Schutz nur zu bestimmten Tageszeiten besteht, die in einer sogenannten Nachtzeitklausel geregelt sind. Wird das Fahrrad zwischen 22 und 6 Uhr gestohlen ohne in Gebrauch zu sein, könnte der Schutz der Versicherung in diesem Fall nicht mehr greifen. Die Nachtzeitklausel wird heutzutage – zum Glück – nur noch sehr selten bis gar nicht miteingeschlossen. Achten Sie in jedem Fall drauf, einen Vertrag zu wählen, bei dem es eine solche Klausel nicht gibt.

Wichtig:

Das Fahrrad muss abgeschlossen sein – in der Regel mit einem handelsüblichen Fahrradschloss. Die Bedingungen können Vorgaben zur Qualität des Schlosses enthalten (z. B. VdS-geprüft).

Schützen Sie Ihr Fahrrad gegen Diebstahl oder auch Beschädigung, wenn Sie damit unterwegs sind. Solange sich das Fahrrad nämlich mit im Haushalt befindet, gilt ganz normaler Versicherungsschutz für alle versicherten Risiken. Sobald Sie allerdings damit unterwegs sind, muss dies extra mitversichert werden.

Wenn Sie genau wissen wollen, wie Sie die passende Versicherungssumme für Ihr Fahrrad wählen, oder auch Teile und Beschädigung versichern und worauf Sie sonst noch achten müssen, dann lesen Sie dazu doch folgenden Blogbeitrag von uns: Fahrraddiebstahl – Versicherungsschutz richtig gestalten

Glasbruchversicherung

Dass Glas zerbrechlich ist, weiß jeder. Aber haben Sie sich auch schon mal Gedanken darüber gemacht, welche Kosten auf Sie zukommen können, wenn eine Glasscheibe zerstört wird?

Weil ein Aufschub der Reparatur meistens nicht möglich ist, müssen Sie sofort handeln und damit auch in Vorleistung gehen.

Bei der Glasbruchversicherung handelt es sich um eine "Allgefahren­Versicherung". D.h. es ist jede Ursache des Glasbruchs versichert, außer Vorsatz. Als Glasbruch gilt das vollständige Brechen des Glases durch die komplette Dicke.

Durch die Glasbruchversicherung sind Bruchschäden an der Gebäudeverglasung (Fenster, Balkon- und/oder Terrassentür oder Verglasungen von Zimmertüren) sowie in der Regel auch an Mobiliar versichert.

Besonders Mietern ist der Abschluss einer Glasbruchversicherung zu empfehlen. Bei Bruchschäden an der Gebäudeverglasung haftet u.U. der Mieter, sofern der Schadenverursacher unbekannt ist. Oft ist es auch eigenes Verschulden, wenn eine Scheibe zu Bruch geht (z.B. ein Fenster oder eine Tür schlägt zu wegen Durchzug, oder beim Aufhängen bzw. Abnehmen von Gardinen kippt die Leiter um).

Viele denken in diesem Fall an ihre Privathaftpflichtversicherung, die dann in Anspruch genommen werden soll. Doch dann folgt die böse Überraschung:

Die Haftpflichtversicherung zahlt nicht, weil diese Art von Schäden ausdrücklich ausgeschlossen sind.

Dagegen schützt nur der Abschluss einer Glasbruchversicherung, die heutzutage schon für einen geringen Beitrag (oft nicht mehr als 20 bis 30 EUR pro Jahr) als Ergänzung der Hausratversicherung abgeschlossen werden.

Sicher nicht immer sinnvoll und nötig, aber man sollte sich zumindest damit befassen.

Seng-, Schmor-, Rauch- und Rußschäden

Diese Schäden tauchen häufig als Folge eines Brandes auf. In diesem Fall sind sie auch unproblematisch als Folgeschäden mitversichert. Für einen Brand im versicherungsrechtlichen Sinne müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen vorliegen (sichtbare Flammenbildung, entsteht ohne eigenen Herd oder hat diesen verlassen und breitet sich aus eigener Kraft aus), sonst fällt ein Leistungsanspruch raus.

Typisches Beispiel eines reinen Sengschadens ist daher die glühende Zigarette, die ein Loch in die Couch brennt (keine Flammenbildung, keine Ausbreitung).

Ein Schmorschaden ist häufig in elektrischen Geräten zu finden, bei denen die Elektroleitungen zu stark erhitzen.

Rauch und Rußschäden sind oft Folge dieser nicht versicherten Seng und Schmorschäden. Da die Schadenursache nicht versichert ist, ist auch die Folge (Rauch und Ruß) nicht versichert, sofern nicht die entsprechende Klausel vereinbart wurde.

Einfacher Diebstahl, Trickdiebstahl, Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat

Einbruch-Diebstahl bereits in den Standardbedingungen mitversichert.

Beim einfachen Diebstahl oder dem Trickdiebstahl wird das Opfer abgelenkt und bestohlen.

Es findet keine Gewaltanwendung statt (dies wäre als Raub in den Standardbedingungen bereits mitversichert) und es wird nicht in ein Gebäude oder in ein Behältnis in einem Gebäude eingebrochen, also liegt auch kein Einbruch-Diebstahl vor.

Daher ist der Trickdiebstahl oder auch einfacher Diebstahl nur versichert, wenn er gesondert vereinbart ist.

Wäsche auf der Leine ist frei zugänglich und kann relativ einfach entwendet werden. Auch hochwertigen Gartenmöbel werden nicht immer weggesperrt und daher immer mehr derartige Diebstähle verzeichnet.

Auch hier ist das Problem der nicht erfüllte Begriff des Einbruch-Diebstahls (kein Einbruch in ein Gebäude).

Weitere Beispiele:

  • Jemand entwendet ihre Jacke von der Garderobe in einem Restaurant.
  • Während eines Gesprächs in der Innenstadt wird ihnen das Handy aus der Tasche gestohlen.
  • Ein Dieb nimmt ihre Handtasche von einem unbeaufsichtigten Stuhl mit.

Durch Vereinbarung einer entsprechenden Zusatzklausel wäre Versicherungsschutz möglich.

Egal ob es sich um eine Sachbeschädigung, einen (Trick-) Diebstahl, Vandalismus, Unterschlagung oder eine andere Straftat handelt: Wird dadurch ihr Hausrat zerstört, beschädigt oder kommt er abhanden, können Sie vom Versicherer eine Leistung verlangen. So ist z.B. der berühmte Handtaschendiebstahl auch mitversichert.

Für diese sehr weitreichende Klausel ist es jedoch unbedingt notwendig, dass Sie die Straftat polizeilich anzeigen. Die bloße Behauptung gegenüber dem Versicherer, dass z.B. Ihr Handy gestohlen wurde, ist nicht ausreichend!

Wichtig:

Prüfen Sie Ihren Vertrag auf den Einschluss von einfachem Diebstahl, da diese Klausel sehr häufig große Relevanz haben kann.

Unbenannte Gefahren oder All-Risk

Die bestmögliche Abrundung des Versicherungsschutzes für Ihr Hab und Gut erhalten Sie, wenn Sie sich auch für eine Deckung gegen unbenannte Gefahren entscheiden. Diese, zugegeben schwer greifbare, Gefahrengruppe kommt vom Grundsatz her für Schäden auf, die durch eine Gefahr entstanden sind, die nicht näher in den Bedingungen benannt wurde.

Hier gehen die Versicherer den umgekehrten Weg und schließen nur bestimmte Schadensereignisse vom Versicherungsschutz aus. Solche Ausschlüsse sind z. B. Krieg, Vorsatz und Kernenergie.

In dieser Deckung, die zusammen mit den Grundgefahren und Elementarschäden auch als "All-Risk-Deckung" bekannt ist, ist jedes Schadensereignis versichert, das nicht ausdrücklich in den Bedingungen eines Versicherers ausgeschlossen wurde.

Die Erweiterung Ihres Versicherungsschutzes um die unbenannten Gefahren ist der letzte Schliff am Versicherungsschutz für Ihre Wohnungseinrichtung. Mit ihr heben Sie Ihren Hausratversicherungsvertrag auf die bestmögliche Stufe. Ob Ihnen ein möglichst hochwertiger Versicherungsschutz wichtig ist, können natürlich nur Sie selbst entscheiden. Bedenken Sie dabei jedoch auch, dass immer der Neuwert zur Erstattung angesetzt wird. Entsprechend hoch müssen Sie den Wert Ihrer Einrichtung ansehen. Für ein neues Auto wählen Sie automatisch auch die Vollkaskoversicherung. Ergibt das dann nicht auch Sinn für Ihr sonstiges Eigentum?

Wir können nur dazu raten, da viele Schadensereignisse nur mit dieser Deckungserweiterung abgesichert werden können. Es kann manchmal eine Kleinigkeit sein, die dafür verantwortlich ist, ob ein Schaden erstattet wird oder nicht.

Die Versicherungsbedingungen regeln, welche Schäden und welche Sachen versichert sind und welche nicht. Beweisen muss man als Kunde, dass ein Schaden durch eine benannte Gefahr wie Feuer, Einbruchdiebstahl, Beraubung, Leitungswasser, Sturm/Hagel oder, falls vereinbart, durch einen Elementarschaden eingetreten ist. Alles, was konkret geregelt ist, wird auf dieser Grundlage entschädigt.

Mit dem Einschluss der „unbenannten Gefahren“ muss die Versicherung beweisen, dass sie nicht zahlen muss. In den Klauseln für unbenannte Gefahren sind nur noch wenige Schäden nicht mitversichert. In der Regel sind es Schäden:

  • durch Kriegsereignisse, Kernenergie oder radioaktive Strahlung
  • durch Haustiere (Folgeschäden sind jedoch versichert)
  • durch Abnutzung, Verschleiß, Alterung, Reißen, Verfall, Rost, Schimmel, Schwamm, Fäulnis, inneren Verderb, Insekten oder Schädlinge
  • durch Verfügungen von hoher Hand
  • durch Verwitterung von Sachen im Freien
  • an Tieren und Pflanzen

Für Schäden durch unbenannte Gefahren gilt i.d.R. eine Selbstbeteiligung (meist 250 EUR). Damit wird erreicht, dass nicht jede geringfügige Beschädigung oder Zerstörung von Sachen reguliert werden muss.

Schutzbriefe

24h-Notfallservices wie Schlüsseldienst, Rohrreinigung, Elektro-Notdienst – oft günstiger und stressfreier als Notdienste aus eigener Tasche und keine Gefahr der Abzocke.

Grobe Fahrlässigkeit

Wurde ein Schaden durch Sie (mit-)verursacht, prüft der Versicherer, ob Sie evtl. grob fahrlässig gehandelt haben. Wenn dies der Fall ist, kann er die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens anteilig kürzen. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn eine Badewanne überläuft, weil Sie wegen eines Telefonates vergessen das Wasser wieder abzudrehen, dann kann dies als grob fahrlässig gewertet werden. Ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt und in welcher Höhe eine Kürzung durch den Versicherer möglich ist, ist immer eine Einzelfallentscheidung. Verzichtet der Versicherer auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit, kann der Versicherer nur noch wegen vorsätzlicher Herbeiführung des Versicherungsfalles die Leistung verweigern.

Obliegenheitsverletzung

Versicherer kalkulieren ihre Tarife nach der Berechenbarkeit eines Schadensrisikos. Ändern sich die Rahmenbedingungen, ändert sich auch das Risiko. Damit der Versicherer jederzeit über die Risikohöhe informiert bleibt, werden mit dem Versicherungsnehmer sogenannte Obliegenheiten vereinbart. In der Hausratversicherung sind dies z.B. Anzeigepflichten (z.B. wenn ein Gerüst am Haus installiert wird, da dies das Einbruch-Risiko erhöht), Sicherheitsvorschriften (z.B. sämtliche gesetzliche und behördliche Vorschriften müssen beachtet werden) oder auch Verhaltensvorschriften im Schadenfall (z.B. polizeiliche Anzeige eines Einbruchs, Aufbewahrung von beschädigten Gegenständen, usw.). Ein Verstoß gegen derartige Obliegenheiten kann zur Kündigung und/oder Leistungsfreiheit des Versicherers führen, sofern der Verstoß grob fahrlässig erfolgt ist. Verzichtet der Versicherer auf dieses Recht, kann nur eine vorsätzliche Obliegenheitsverletzung zur Leistungsfreiheit und/oder Kündigung führen.

Kunst Sammlungen etc.

Kunstgegenstände, Antiquitäten, Bücher, Instrumente, Sammlungen, Designermöbel, … - wer hochwertigen Hausrat sein Eigen nennt, stößt bei einer normalen Hausratversicherung schnell an die Grenzen des Möglichen. So sind sehr hohe Versicherungssummen nötig, um eine ausreichende Absicherung zu bieten.

Wertsachen können oft nur bis zu einer bestimmten Grenze eingeschlossen werden. Bei der Taxierung der Entschädigungshöhe tut man sich häufig schwer, da es evtl. keine vergleichbaren neuen Alternativen mehr für die beschädigten oder entwendeten Gegenstände gibt. Wer sein Heim mit besonderen Dingen schmückt, benötigt daher auch einen besonderen Versicherungsschutz, um auf der sicheren Seite zu sein.

Generelle Tipps für die Hausratversicherung:

Halten Sie Türen und Fenster immer geschlossen, wenn Sie abwesend sind. Lassen Sie Fenster nicht gekippt und sperren Sie Türen (auch Terrassen- oder Balkontüren) ab.

Lassen Sie Wasch- oder Spülmaschine, Herd, offenes Feuer (z. B. Kerzen) nicht unbeaufsichtigt oder in Ihrer Abwesenheit laufen bzw. brennen.

Halten Sie die regelmäßigen Wartungsintervalle durch eine Fachfirma für Anlagen in Ihrer Verantwortung ein (z. B. Fotovoltaikanlage, Heizung) und ermöglichen Sie dem Schornsteinfeger den nötigen Zugang in Ihrem Wohnbereich.

Kontrollieren sie Anschlüsse wasserführender Geräte und Dichtungsfugen an Bade- und Duschwanne in regelmäßigen Abständen auf Dichtigkeit und beheben Sie entdeckte Mängel.

Beheizen Sie alle Wohnräume (auch Küche und Bäder) in der kalten Jahreszeit ausreichend.

Überprüfen Sie Wände vor dem Anbohren oder dem Einbringen von Nägeln oder Schrauben zuvor mit einem Metallprüfer bzw. Leitungsfinder auf Rohr- oder Stromleitungen. Entsprechende Geräte gibt es bereits für weniger als 20 Euro.

Lassen Sie Bargeld und Wertgegenstände nicht offen herumliegen und verwahren Sie diese in geeigneten Behältnissen. Beachten Sie bei hohen Werten die Safepflicht.

Melden Sie bitte umgehend hochpreisige Neuanschaffungen, damit Ihre Versicherungssumme bzw. Ihr Schutz bei Bedarf ggf. angepasst werden kann (z. B. Kauf von Kunst oder Sammlerstücken, hochwertige Instrumente etc.).

Melden Sie umgehend alle potenziell gefahrerhöhenden Umstände, die eintreten (z. B. phasenweiser Leerstand während Umzug oder Renovierung, Anbringung eines Gerüsts am Haus usw.).

Tipps für den Schadenfall:

Fotografieren oder besser Filmen Sie einfach mit dem Smartphone Ihren gesamten Hausrat, auch in Schränken, Schubladen, Kisten oder Sammelalben und speichern die Bilder am besten in einer Cloud. Behalten Sie ebenfalls alle Rechnungen sämtlicher angeschaffter Sachen und speichern auch diese als digitalen Beleg in Cloud, sodass Sie im Ernstfall (Wohnung steht unter Wasser oder ist ausgebrannt) Zugriff darauf haben und der Versicherung diese vorlegen können. Bei Sammlungen oder besonderen Dingen wie Schmuck und Uhren empfehlen wir eine Fotodokumentation der Einzelstücke mit Auflistung möglicher Besonderheiten (z. B. Erstpressung und Herkunftsland bei Schallplatten, Fehlprägungen bei Münzen etc). Damit gewährleisten Sie eine unkomplizierte Schadenbearbeitung und haben weniger Probleme der Versicherung nachzuweisen, welcher Hausrat wirklich zerstört/entwendet/beschädigt worden ist und dass es diesen auch wirklich gab. Dies kann man übrigens ganz gemütlich und entspannt bei einem Kaltgetränk am Wochenende machen :-) .

Informieren den Versicherer bitte unverzüglich über den Eintritt des Schadens, sobald Sie davon Kenntnis erlangen.

Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.

Erstatten Sie bei Straftaten unverzüglich Anzeige bei der Polizei. Erfragen Sie bitte das Aktenzeichen, unter dem der Vorgang bearbeitet wird. Reichen Sie die polizeiliche Anzeigebestätigung mit Tagbuchnummer der Polizei bzw. Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft ein.

Sperren Sie alle EC- und Kreditkarten, Konten, Handykarten usw., sofern diese oder die entsprechenden Zugangsdaten gestohlen wurden.

Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.

Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten, abhandengekommenen oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.

Schätzen Sie die Schadenhöhe (unverbindlich) bzw. reichen Sie einen Kostenvoranschlag für die Beseitigung des Schadens ein.

Fertigen Sie aussagekräftige Schadenfotos vom Schadenherd und den beschädigten Sachen an und bewahren Sie diese bis zum Abschluss des Schadens auf.

Reichen Sie die Erstanschaffungsbelege der betroffenen Sachen ein. Ist kein Original-Anschaffungsbeleg vorhanden, reichen Sie stattdessen eine Zweitschrift ein oder Fotos/Gebrauchsanweisung, Fahrradpass etc., womit das Vorhandensein nachgewiesen werden kann.

Reichen Sie bei Fahrraddiebstahl alle Schlüssel der Fahrradsicherungsanlage ein.

Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches und tätigen Sie keine Neuanschaffungen, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.

Lassen Sie elektrische Geräte zur eigenen Sicherheit überprüfen, bevor diese wieder in Gang gesetzt werden

Dokumentieren Sie auch Ihren persönlichen Einsatz, denn diesen können Sie sich auch vom Versicherer als „Stundenlohn“ erstatten lassen.

Wer sollte eine Hausratversicherung abschließen?

Eigentlich jeder da kein großer finanzieller Aufwand nötig ist für den Schutz, den man erhält.

Hausrat ist obendrein die Sparte wo man ehesten rechnen kann, ob diese sich lohnt, denn nur ein Schaden alle 15 Jahre, sorgt meistens für Plus-Minus-Null in der Kostenbetrachtung.

Wenn Sie also eine Wohnung oder ein Haus bewohnen, egal ob zur Miete oder als Eigentum, dann könnten Sie eine Hausratversicherung benötigen.

Die Hausratversicherung wird pro Haushalt abgeschlossen, sodass der gesamte Hausrat auch eines Paares oder einer Familie versichert ist.

Viele Schäden treten plötzlich ein – und verursachen hohe Kosten. Beispiele aus der Praxis:

  • Ein geplatzter Waschmaschinenschlauch überflutet in wenigen Minuten die Wohnung.
  • Ein Einbruch während des Urlaubs vernichtet nicht nur Besitz, sondern auch das Sicherheitsgefühl.

Was kostet eine Hausratversicherung?

Die Kosten hängen ab von:

  • Wohnfläche
  • gewünschter Versicherungssumme
  • Standort (Regionale Risikobewertung: Einbruchrisiko, Naturgefahren)
  • eingeschlossenen Zusatzbausteinen

Richtwert:
Eine gute Hausratversicherung kostet oft nur zwischen 5 und 15 Euro im Monat – ein sehr überschaubarer Beitrag gemessen an der möglichen Leistung im Schadenfall.

Worauf sollte man beim Abschluss achten und welche Zusatzbausteine sind sinnvoll?

Neben der Versicherungssumme gibt es einige Mindeststandards, auf die man unbedingt achten solltest:

  • Grobe Fahrlässigkeit muss mitversichert sein
  • Überspannungsschäden bis zur vollen Versicherungssumme
  • Fahrraddiebstahl – möglichst ohne Nachtzeitklausel
  • Unterversicherungsverzicht oder pauschale Deckung

Nicht jede Erweiterung macht für jeden Sinn. Aber folgende Bausteine sind oft empfehlenswert:

  • Elementarschadenversicherung (Überschwemmung, Rückstau etc.)
  • Glasversicherung (Ceranfelder, Wintergärten)
  • All-Risk-Deckung – Schutz auch bei „unbenannten Gefahren“
  • Haus- und Wohnungsschutzbrief (z. B. Schlüsseldienst, Rohrbruch-Notdienste)
  • Kunst- oder Wertsachenversicherung

Fazit: Dein Hausrat macht dein Zuhause – schütze ihn!

Die Hausratversicherung gehört zu den wichtigsten Basisabsicherungen überhaupt.
Sie schützt deinen gesamten Besitz vor existenzbedrohenden finanziellen Schäden und sichert deinen gewohnten Lebensstandard im Ernstfall.

Schon ein kleiner Brand, ein Sturmschaden oder ein Einbruch kann zu enormen Verlusten führen. Und niemand möchte im Ernstfall auf seinen gesamten Besitz verzichten oder alles neu finanzieren müssen.

Ihre Hausratversicherung - am besten in unseren Händen!

Gerne helfen auch wir als Versicherungsmakler an Ihrer Seite Ihnen bei der richtigen Auswahl Ihrer Hausratversicherung mit korrekter Versicherungssumme sowie passenden Zusatzklauseln und kümmern uns im Schadensfall als ihr persönlicher Schadensmanager um die zeitnahe Abwicklung.

Unsere ungebundenen Versicherungsmakler und Finanzberater sind gerne für Sie da!

Telefon: 0251 5906800

E-Mail: service@visora-online.de

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