Betriebsunterbrechungsversicherung / Ertragsausfallversicherung

Für Unternehmer ist allein die Vorstellung, dass aus den verschiedensten Gründen eine Betriebsunterbrechung oder gar ein Betriebsstillstand eintreten könnten, ein absoluter Alptraum, denn die finanziellen Folgen solch einer Situation können immens hoch sein und eine existenzielle Gefahr darstellen. Die Betriebsunterbrechungsversicherung oder auch Ertragsausfallversicherung genannt, schafft Abhilfe. Sie ist im Rahmen Ihrer vereinbarten Haftzeit zu verschiedenen Ersatzleistungen verpflichtet. Die Versicherung fängt die finanziellen Folgen ab, denn sie trägt die Kosten, die durch die Betriebsunterbrechung oder den Betriebsstillstand anfallen.

Wozu eine Betriebsunterbrechungsversicherung / Ertragsausfallversicherung da ist:

Wenn ein Unternehmen durch versicherte Schadensereignisse wie Feuer, Sturm oder Vandalismus zur Unterbrechung oder zum Stillstand gebracht wird, greift die Betriebsunterbrechungsversicherung, um schwerwiegende Folgen zu vermeiden. Schon geringe Schäden können Teile der Firma oder das gesamte Unternehmen lahmlegen. Die Umsätze bleiben aus und oftmals können auch die Löhne nicht mehr bezahlt werden. Doch die Fixkosten bleiben bestehen. Die Versicherung bietet Ihnen in solchen Fällen finanziellen Rückhalt, denn sie deckt diese ab. Die Versicherung haftet, bis die Wirtschaftsfähigkeit wiederhergestellt ist. Die maximale Haftzeit beträgt meistens 12 Monate, wobei bei manchen Versicherungen ebenso eine längere Haftung möglich ist, beispielsweise 36 Monate. Die Haftzeit beginnt mit dem Eintritt des Sachschadens. Versicherungsschutz besteht grundsätzlich am Versicherungsort, der alle im Vertrag als Betriebsstellen bezeichneten Grundstücke umfasst.

Eine Betriebsunterbrechungsversicherung / Ertragsausfallversicherung versichert:

  • Deckung von Fix- bzw. Betriebskosten wie Miete, Gehälter, Stromkosten und Leasingraten
  • Kapitalentschädigung, um eine Gewinnminderung oder nicht erwirtschaftete Gewinne auszugleichen
  • Schutz vor Folgekosten
  • Schadenersatzforderungen, die Kunden vielleicht geltend machen, wenn zum Beispiel eine Lieferung nicht erbracht wurde

Da sich die Vertragsbedingungen und Leistungen zwischen den verschiedenen Anbietern unterscheiden können, sollten Sie darauf achten, welche Schäden abgedeckt sind. Hierbei spielt auch eine entscheidende Rolle, ob die Klein-BU-Versicherung(KBU), Mittlere-BU-Versicherung (MBU) und Groß-BU-Versicherung (GBU) abgeschlossen wurde. Doch wo liegen die Unterschiede?

Klein-BU-Versicherung (KBU)

Hierbei handelt es sich um eine kleine Betriebsunterbrechungsversicherung. Sie ist ein Bestandteil der Betriebsinhaltsversicherung und sichert Ihr Unternehmen vor Ertragsausfällen ab, wenn der Geschäftsbetrieb aufgrund eines Schadens beeinträchtig wird oder unterbrochen werden muss. In der kleinen Ertragsausfallversicherung sind lediglich all jene Gefahren abgedeckt, gegen welche Sie sich durch die Inhaltsversicherung schützen wie Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel oder Einbruchdiebstahl.

Mittlere-BU-Versicherung (MBU) und Groß-BU-Versicherung (GBU)

Möchten Sie umfangreichere Risiken abdecken oder höhere Versicherungssummen abschließen, sollten Sie die Mittlere-BU-Versicherung (MBU) oder Groß-BU-Versicherung (GBU) wählen. Die mittlere und große Betriebsunterbrechungsversicherung unterscheiden sich im Versicherungsumfang sowie in der Höhe der Versicherungssummen. Bei diesen beiden Versicherungen sind nicht nur die Schäden einer Inhaltsversicherung abgedeckt, sondern auch weitere Folgeschäden, beispielsweise Mehrkosten durch Überstunden, Schichtarbeit oder Provisionen der Mitarbeiter. Zudem sind auch Schäden versichert, welche nicht durch die genannten Gefahren der Inhaltsversicherung verursacht wurden, was auch als "All-Risk-Basis" bezeichnet wird.

Wer eine Betriebsunterbrechungsversicherung / Ertragsausfallversicherung benötigt:

Die Betriebsunterbrechungsversicherung abzuschließen, empfiehlt sich grundsätzlich für jeden Gewerbetreibenden, unabhängig von der Branche. Dies gilt nicht nur für große Unternehmen, sondern auch kleine und mittelständische Betriebe. Gerade bei Letzteren sind die Folgen einer Betriebsunterbrechung oftmals so gravierend, dass die Wettbewerbsfähigkeit und schlimmstenfalls die Existenz bedroht werden. Unternehmer sind dauernd den verschiedenen Risiken ausgesetzt, sodass es zu einer Betriebsunterbrechung oder einem Betriebsstillstand und in der Folge zur Gewinnminderung oder gar einem kompletten Ausfall kommen kann. Mit der Versicherung sichern Sie Ihren Betrieb optimal ab.

Warum Sie eine Betriebsunterbrechungsversicherung / Ertragsausfallversicherung benötigen:

Die Betriebsunterbrechungsversicherung bietet bei vielen verschiedenen Ereignissen finanziellen Schutz. Was geschieht beispielsweise, wenn Ihr Dach aufgrund eines Sturms beschädigt wird und Sie die Arbeitsräume nicht mehr nutzen können, wenn Ihre Büroräume wegen eines Brandes inklusive des Inventars komplett zerstört wurden oder es in der Nacht zu einem Rohrbruch im Geschäft kam? Bei allen Beispielen ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Ihre Mitarbeiter der Tätigkeit nur noch eingeschränkt oder nicht mehr nachgehen können und obendrein, dass vieles zerstört wurde. Ein Betriebsstillstand ist auch durch Hochwasser oder Leitungswasserschäden möglich.

Sie können den Versicherungsschutz entsprechend Ihrer eigenen Bedürfnisse zusammenstellen, beispielsweise:

  • Feuer durch Brand, Blitzschlag oder Explosion
  • Leitungswasser
  • Sturm und Hagel
  • Elementare Gefahren (ohne Sturm und Hagel) wie Überschwemmungen oder Erdbeben
  • Innere Unruhen, zum Beispiel Streik, mutwillige Beschädigungen oder Fahrzeuganprall
  • Zusätzliche unbenannte Gefahren

Worauf Sie bei der Auswahl einer Betriebsunterbrechungsversicherung / Ertragsausfallversicherung achten sollten - Mindeststandards

  • Welche Leistungen sind enthalten?
  • Welche Risiken sind versichert?
  • Richtige Versicherungssumme wählen
  • Wie lang sind die Haftzeit und Karenzzeit?
  • Wie lang ist die Vertragslaufzeit?
  • Welche Art der Betriebsausfallversicherung ist die Richtige für mich?
  • (Klein-BU-Versicherung (KBU), Mittlere-BU-Versicherung (MBU) oder Groß-BU-Versicherung (GBU)?)
  • Gibt es eine Nachhaftungsklausel oder Ausschlüsse?

Nicht alles ist versichert, besonders nicht in Standard-Tarifen, zum Beispiel:

Grundsätzlich kommt eine Betriebsausfallversicherung nicht für Sach- oder Personenschäden auf, sondern lediglich für finanzielle Folgekosten eines Schadens. Die Kosten für die Reparatur oder Wiederbeschaffung von Maschinen werden beispielsweise nicht von der Versicherung übernommen. Die Ertragsausfallversicherung deckt außerdem keine Kosten oder Gewinne, die mit dem Ablauf der Produktion nicht im Zusammenhang stehen. Ebenso kommt sie nicht für umsatzabhängige Versicherungsprämien, Umsatz- und Verbrauchssteuern, Lizenzgebühren oder Aufwendungen für Ausgangsfrachten auf. Einen Leistungsausschluss gibt es auch für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden.

Was eine Betriebsunterbrechungsversicherung / Ertragsausfallversicherung kostet:

Die Tarife sind von verschiedenen Faktoren abhängig, beispielsweise der Versicherungssumme, Leistungsumfang, Art der Betriebsunterbrechungsversicherung, Selbstbeteiligung, also der Höhe, bis zu welcher Sie selbst für den Schaden aufkommen, Versicherungsprämie, Haftzeit, Karenzzeit und Laufzeit.

Ergänzende und zusätzlich sinnvolle Versicherungen: