Jeder hat Sie – die Krankenversicherung.

Die Mehrheit der Bundesbürger ist in einer der vielen gesetzlichen Krankenversicherungen versichert und das in der Regel seit Ewigkeiten bei der gleichen Krankenkasse.

Macht es denn einen Unterschied, bei welcher gesetzlichen Krankenkasse man versichert ist?

Ja. Zwar ist ein Großteil der Leistungen gesetzlich vorgegeben, aber dennoch gibt es zum einen unterschiedliche Kosten durch nicht einheitliche Zusatzbeiträge und zum anderen gibt es bei einigen gesetzlichen Krankenkassen deutliche Mehrleistungen über das gesetzliche Minimum hinaus. Andere gesetzliche Krankenkassen punkten hingegen mit speziellen Gesundheitsangeboten oder Bonusprogrammen.

Ein Krankenkassenvergleich kann sich für Sie lohnen.

Trotz dieser Vielzahl an Angeboten, aus über hundert gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland, wird die eigene Krankenkasse selten verglichen und noch seltener gewechselt. Egal ob Sie Wert auf einen Ansprechpartner vor Ort, eine moderne digitale Krankenkasse, Bonus- und Beitragserstattungsprogramme, spezielle Naturheilverfahren oder hohe Förderungen im Rahmen der Kinderwunschbehandlung legen, prüfen Sie doch einfach mit unserem Krankenkassenvergleich, ob Ihre Kasse die passende für Sie ist.

Gerne unterstützen wir Sie dabei, Ihr persönliches Einsparpotenzial zu ermitteln, für Sie relevante Mehrleistungen oder Bonusprogramme zu ermitteln und bei der Umsetzung des Wechsels.

Ist ein Krankenkassenwechsel denn einfach möglich?

Der Krankenkassenwechsel innerhalb der gesetzlichen Krankenkasse ist gesetzlich geregelt, ziemlich unproblematisch und ohne Nachteile für Sie als Versicherten möglich. Es entfallen also keine zugesagten Behandlungen und auch mit gesundheitlichen Einschränkungen gibt es keine Nachteile, da die gesetzlichen Krankenversicherungen, anders als die Private Krankenversicherung oder private Krankenzusatzversicherungen, keine Gesundheitsfragen stellt.

Lediglich eine Mindestmitgliedsdauer von 18 Monaten bei der jeweiligen Krankenkasse und das Einhalten einer Kündigungsfrist von zwei Monaten muss für das einem zustehende Wechselrecht erfüllt sein.

Gewisse Ereignisse wie Fusionen, Anpassungen des Zusatzbeitrages oder der Wechsel in die Familienversicherung können ein Sonderkündigungsrecht unabhängig der genannten Voraussetzungen begründen.

Ergänzende und zusätzlich sinnvolle Versicherungen

Wenn Ihnen die gesetzlichen Leistungen nicht reichen und Ihnen das Thema Gesundheit besonders wichtig ist, dann ergänzen Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherung doch einfach mit einer passenden privaten Krankenzusatzversicherung.

Nutzen Sie Ihre Chance und sprechen uns an

Im Rahmen unserer Finanzberatung und unserer Versicherungsanalysen, wählen wir gerne mit Ihnen aus über 50 gesetzlichen Krankenversicherungen die passende für Sie aus.

Melden Sie sich gleich bei uns für Ihren persönlichen Krankenkassenvergleich und sparen Sie im Idealfall eine Menge Geld bei deutlichen Mehrleistungen.