Wozu eine Privathaftpflichtversicherung da ist:

Die Privathaftpflichtversicherung ist zweifellos die wichtigste aller Versicherungen, die ein Privatkunde abschließen kann, denn für jeden Schaden, den Sie verursachen, haften Sie in unbegrenzter Höhe.

„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. (§ 823 BGB)“

Ob aus Leichtsinn oder Unachtsamkeit, die Gründe spielen keine Rolle und schnell ist die finanzielle Zukunft ruiniert. Die Privathaftpflichtversicherung soll Sie vor solchen Schäden und den damit einhergehenden Forderungen schützen.
Dabei prüft Ihre Privathaftpflichtversicherung zu Beginn erstmal, ob und in welchem Umfang Sie zu einem Schadenersatz verpflichtet sind. Danach begleicht Ihre Privathaftpflichtversicherung entweder die berechtigten Schadenersatzforderungen oder übernimmt für Sie die Abwehr von unberechtigt geforderten Schadenersatzforderungen.

Eine Privathaftpflichtversicherung versichert:

Grundsätzlich alle Sach-, Personen-, und Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person einem Dritten fahrlässig zugefügt hat.

Wer eine Privathaftpflichtversicherung benötigt:

Jeder. Während bei fast allen anderen Versicherungsarten eine Abwägung über deren Notwendigkeit erfolgen kann, ist die Privathaftpflichtversicherung ein absolutes „Muss“ oder wie wir sagen würden eine freiwillige „Pflichtversicherung“. Die Frage nachdem „ob“ sollte sich also gar nicht erst stellen, sondern eher die Fragen nachdem „wo“ und „wie“.

Je nach Tarifvariante (zum Beispiel Single-Tarif, Familien-Tarif ohne oder mit Kindern) kann sich der Versicherungsschutz Ihrer Privathaftpflichtversicherung auch auf weitere Personen wie Ihren Ehepartner, Ihre Kinder oder Eltern erstrecken.

Der versicherte Personenkreis kann sich somit in Standard-Tarifen auf folgende Gruppen erstrecken:

  • Versicherungsnehmer selbst
  • Ehepartner
  • Lebenspartner oder Partner in häuslicher Gemeinschaft
  • Kinder – sofern diese unverheiratet und minderjährig sind.

Volljährige Kinder sind mitversichert, sofern diese unverheiratet sind und sich in der ersten Berufs-/ oder Schulausbildung befinden. Maximal jedoch bis zum 25. Lebensjahr.

  • Eltern in häuslicher Gemeinschaft oder bei Pflegebedürftigkeit auch bei separater Unterbringung z.B. in einem Pflegeheim
  • im Haushalt beschäftigte Personen während der Ausübung ihrer Tätigkeit.

Warum Sie eine Privathaftpflichtversicherung benötigen:

Beim Bälle zu passen auf der Spielstraße schießt der Vater zu feste und Sohnemann kann den Ball nicht richtig annehmen und schon ist Nachbarsscheibe zerbrochen. Der Schaden von 400 Euro ist sicherlich kein Weltuntergang und auch nicht Existenz bedrohend, dennoch würde Ihre Privathaftpflichtversicherung zahlen.

Existenzbedrohend wird es aber in der Regel dann, wenn Personen zum Schaden kommen, wie zum Beispiel, wenn Sie mit dem Fahrrad auf unserer schönen Promenade in Münster unterwegs sind und dabei einen den Weg kreuzenden Jogger übersehen. Mit Schmerzensgeld und Verdienstausfall, kann schon ein komplizierter Handgelenksbruch an die 37.000 Euro kosten. Bei schwerwiegenden Verletzungen mit vielleicht sogar Folgekrankheiten sind schnell noch viel höhere Summen mit lebenslangen Rentenzahlungen fällig. Dann dürfen Sie dankbar für Ihre Privathaftpflichtversicherung sein, denn auch solche Schäden sind Teil des Versicherungsschutzes.

Worauf Sie bei der Auswahl einer Privathaftpflichtversicherung achten sollten – Mindeststandards:

Am Markt gibt eine Vielzahl an Angeboten und dabei deutliche Preis- sowie Qualitätsunterschiede. Hochwertige Tarife versichern sogar Leistungen, welche in Standard-Tarifen grundsätzlich ausgeschlossen sind und das zum Teil zu gleichem Beitrag.

Mindestens sollten Sie aber darauf achten, dass folgende Punkte in Ihrer Privathaftpflichtversicherung enthalten sind:

  • Versicherungssumme von mindestens 5.000.000 Euro
  • Forderungsausfalldeckung
  • Schlüsselverlust
  • Gefälligkeitsschäden
  • nicht deliktfähige Kinder
  • Gewässerschäden
  • weltweiter Versicherungsschutz
  • Internetnutzung
  • Mietsachschäden

Prüfen Sie bitte Ihren genauen Bedarf und wählen Sie für sich den passenden Versicherungsschutz. Gerne unterstützen wir Sie dabei.

Nicht alles ist versichert, besonders nicht in Standard-Tarifen, zum Beispiel nicht:

  • Vorsatz
  • Haftpflichtansprüche mitversicherter Personen untereinander
  • Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges verursacht werden oder durch Drohnen
  • Geldstrafen und Bußgelder
  • Gefälligkeitsschäden
  • nebenberufliche Tätigkeiten und Ausübung eines Ehrenamtes
  • Schäden an geliehenen oder gemieteten Gegenständen
  • Verlust von Schlüsseln
  • Glasbruch als Mieter
  • Gefälligkeitsschäden

Was eine Privathaftpflichtversicherung kostet:

Privathaftpflichtversicherungen bekommen Sie zwischen 20 bis 200 Euro pro Jahr, wobei die Prämie nicht zwingend ein Indikator für die Qualität des Produktes ist und man sehr hochwertige sowie leistungsstarke Premiumtarife schon für nur 80 Euro pro Jahr bekommt.

Ergänzende und zusätzlich sinnvolle Versicherungen:

Ob bei uns in Münster, bei Ihnen zu Hause oder mit Hilfe der heutigen technischen Möglichkeiten, - Ihr Team von visora hilft Ihnen gerne mit seinen gut ausgebildeten und erfahrenen Versicherungsmaklern bei der richtigen Wahl weiter.