Tierhalterhaftpflichtversicherung

Tierhalter können für Verletzungen, die anderen durch ihr Tier zugefügt werden, aber auch für Folgeschäden, die daraus resultieren, haft­bar gemacht werden – auch ohne ein Verschulden. Grundlage ist § 833 BGB. Dies kann schneller passieren, als man glaubt, denn Tiere verhalten sich oftmals überraschend und ungestüm. Daraus können immens hohe Kosten resultieren. Wenn Sie Hunde- und Pferde­besitzer sind, sollten Sie daher unbedingt eine Tierhalterhaft­pflicht­versicherung abschließen. Damit können Sie gelassen bleiben, falls Ihr Tier einen Schaden anrichtet. Nachfolgend wird alles Wissenswerte rund um diese wichtige Versicherung erläutert.

Wozu eine Tierhalterhaftpflichtversicherung da ist:

Besitzen Sie ein Pferd, einen Hund oder anderes großes Tier (z.B. Nandu), benötigen Sie eine Tierhalterhaftpflichtversicherung. Sie bietet Unterstützung, wenn durch das Tier ein Schaden verursacht wurde. Dabei ist nicht nur der Halter selbst geschützt, sondern meist jeder, der Umgang mit dem Tier hat.

Es gibt viele Situationen, in denen das versicherte Tier einen Schaden anrichten kann. Der Tierhalter muss in allen Fällen für die zum Teil sehr hohen Kosten aufkommen. Dies ist gesetzlich geregelt, Grundlage ist in der Regel § 833 BGB.

Vor allem bei Personenschäden können schnell einmal hunderttausende Euro anfallen, beispielsweise durch Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Krankenhaus- und Arztkosten. Die eigene Unfall- oder die private Haftpflichtversicherung springen in diesem Fall nicht ein, sodass sich der Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung empfiehlt, die diese Schäden übernimmt.

Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung versichert:

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung bietet vielfältigen Schutz. Sie reguliert im Schadensfall die eingereichten Schäden und kommt für deren Kosten auf. Natürlich überprüft sie, ob die Ansprüche gerechtfertigt sind und wehrt sie in anderen Fällen, notfalls gerichtlich, zurück. Sie tritt also auch als Art Rechtsschutzversicherung auf. In der Versicherung sind enthalten:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden

Je nach Tarif und ob Hundehalterhaftpflichtversicherung oder Pferdehalterhaftpflichtversicherung sind auch weitere Risiken abgesichert, wie:

  • ungewollter Deckakt
  • Flurschäden
  • Mietschaschäden
  • Kutschfahrten
  • Reitbeteiligungen

Wer eine Tierhalterhaftpflichtversicherung benötigt:

Die meisten Unfälle sind unvorhersehbar und Sie als Halter müssen daran auch nicht die Schuld tragen, per Gesetz jedoch für die Kosten aufkommen. Hierfür haften Sie, falls notwendig, mit Ihrem gesamten Vermögen. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung ist daher für jeden Besitzer von größeren Tieren, insbesondere Hunden und Pferden, unverzichtbar.

In verschiedenen Bundesländern sind Hundehalter laut Gesetz sogar zum Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung verpflichtet, beispielsweise in Hamburg, Berlin, Thüringen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. In weiteren Bundesländern gilt der Abschluss lediglich für bestimmte Hunderassen oder wie bei uns in Nordrhein-Westfalen nur für Hunde über 40cm Schulterhöhe.

Letzten Endes sollten jedoch auch ohne gesetzliche Vorschrift alle Hunde- und Pferdehalter eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen. Dies gilt auch für die liebsten und ruhigsten Tiere. Jedes Pferd kann sich einmal erschrecken und auch der bravste Hund vor lauter Freude ein Kind anspringen, es umreißen und verletzen. Dadurch können große Schäden entstehen.

Warum Sie eine Tierhalterhaftpflichtversicherung benötigen:

Mit der Tierhalterhaftpflichtversicherung sind sämtliche Schäden versichert, die der Vierbeiner anrichtet. Sie schützt beispielsweise in folgenden Fällen:

  • Der Hund reißt sich los und rennt auf die Straße, wo er einen Unfall verursacht. Dies kann zu teuren Schäden führen, beispielsweise für die Reparaturen der Fahrzeuge, Mietwagen als Ersatz oder Arztkosten für die verletzten Verkehrsteilnehmer.
  • Der Hund schnappt nach jemanden, der ihn streicheln möchte und verletzt ihn dabei.
  • Das Pferd erschrickt sich, verletzt Personen oder beschädigt fremdes Eigentum.


Worauf Sie bei der Auswahl einer Tierhalterhaftpflichtversicherung achten sollten – Mindeststandards

Es gibt zum Teil große Unterschiede zwischen den verschiedenen Tierhalterhaftpflichtversicherungen und häufig bei Standard-Tarifen einige Lücken. Sie sollten auf folgende Kriterien mindestens achten:

  • Versicherungssumme von mindestens 5.000.000 Euro
  • Mietsachschäden
  • ungewollter Deckakt
  • Angabe und Schutz der richtigen Rasse
  • speziell bei Pferden

  • Reitbeteiligung
  • Anhängerschäden
  • Kutschfahrten
  • Fremdreiter

Prüfen Sie bitte Ihren genauen Bedarf und wählen Sie für sich den passenden Versicherungsschutz. Gerne unterstützen wir Sie dabei.


Nicht alles ist versichert, besonders nicht in Standard-Tarifen, zum Beispiel:

  • Vorsatz
  • gewerbliche Nutzung der Tiere
  • Wettkämpfe/Turniere
  • Familienmitglieder, Verwandte, Freunde oder Nachbarn, die ab und an auf das Tier aufpassen
  • Kosten für Krankheit oder notwendige Operationen, Medikamente
  • Schäden an gemieteten Sachen
  • Gerichts- und Prozesskosten
  • Schutz auch im Ausland
  • nicht jede Hunderasse (sogenannte Kampfhunde) ist problemlos überall versicherbar

Was eine Tierhalterhaftpflichtversicherung kostet:

Der zu zahlende Versicherungsbeitrag hängt von verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise Höhe der Deckungssumme, Selbstbeteiligung, Anzahl der Tiere, Zusatzabsicherungen und letztendlich auch Anbieter. Die Beiträge sind erschwing­lich: Hundehalter zahlen für die Absicherung zwischen 55 bis 100 Euro jähr­lich und Pferdehalter zwischen 80 bis 160 Euro.

Ergänzende und zusätzlich sinnvolle Versicherungen:

Ob bei uns in Münster, bei Ihnen zu Hause oder mit Hilfe der heutigen technischen Möglichkeiten, - Ihr Team von visora hilft Ihnen gerne mit seinen gut ausgebildeten und erfahrenen Versicherungsmaklern bei der richtigen Wahl weiter.