Inhaltsverzeichnis Jagdhaftpflichtversicherung
- Wozu eine Jagdhaftpflichtversicherung da ist
- Eine Jagdhaftpflichtversicherung versichert
- Wer eine Jagdhaftpflichtversicherung benötigt
- Warum Sie eine Jagdhaftpflichtversicherung benötigen
- Mindeststandards - Worauf Sie bei der Auswahl einer Jagdhaftpflichtversicherung achten sollten
- Was ist nicht versichert
- Was eine Jagdhaftpflichtversicherung kostet
- Fragen? - Wir sind gerne für Sie da!
Wozu eine Jagdhaftpflichtversicherung da ist:
Viele leidenschaftliche Jäger verbringen gerne viel Zeit auf der Pirsch. Doch immer wieder kommt es im Zusammenhang mit einem Jagdausflug zu Unfällen. Selbst der umsichtigste Jäger ist davor nicht gefeit. Hierbei können unterschiedliche Gefahrensituationen entstehen, auf die Sie selbst kaum Einfluss nehmen können und die weit über den Schusswaffengebrauch hinausgehen. Ereignet sich ein Missgeschick, kann der Schritt vom Jagdausübungsrecht bis zum Insolvenzrecht sehr klein sein - ohne dass der Betroffene dies sogar weiß. Gesetz und Rechtsprechung sind hierbei eindeutig: Wer einen Dritten verletzt ist diesem zum Ersatz des ihm entstandenen Schadens verpflichtet. Dabei schützen auch Unachtsamkeit oder Leichtsinn vor Strafe nicht. Umfassenden Schutz vor den finanziellen Folgen bietet lediglich eineJagdhaftpflichtversicherung. Ihre Aufgabe besteht darin, berechtigte Schadenersatzforderungen zu übernehmen und zu Unrecht erhobene Ansprüche abzuwehren. Falls erforderlich, führt der Versicherer den Rechtsstreit für Sie und übernimmt die dabei anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten.
Eine Jagdhaftpflichtversicherung versichert:
Versichert gelten alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie einem Dritten fahrlässig zufügen. Die Schäden müssen dabei in mittelbarem oder unmittelbarem Zusammenhang zur Jagd stehen.
Wer eine Jagdhaftpflichtversicherung benötigt:
Jeder, der sich auf die Jagd begibt. Sie ist für jeden Jäger eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung und unabdingbare Voraussetzung für den Erwerb des Jagdscheins. So wird in § 17 des Bundesjagdgesetzes eine "ausreichende" Jagdhaftpflichtversicherung verlangt. Erst wenn diese Versicherung sowie ein Nachweis der erforderlichen Sachkunde(Jägerprüfung) erbracht wird, darf die Jagdbehörde bei einem Mindestalter von 16 Jahren einen Jagdschein ausstellen. Der Gesetzgeber sieht als "ausreichend" dabei eine Versicherungssumme für Personenschäden in Höhe von mindestens 500.000 Euro an. Für Sachschäden beträgt die Mindestversicherungssumme hingegen 50.000 Euro. Versicherungsexperten halten allerdings erst Versicherungssummen ab 3 Mio. Euro für ausreichend. Über eine Jagd-Haftpflichtversicherung sind Sie versichert als:
- Jäger
- Jagdpächter
- Jagdveranstalter
- Forstbeamter
- Förster
- Jagd- und Forstaufseher
- Jagdfalkner
- Waffenbesitzer
- Hundehalter
- Dienstherr der im Jagdbetrieb angestellten Personen
- Führer / Besitzer / Halter eines Fahrzeugs im Revier, welches nicht versicherungs- und zulassungspflichtig ist
Neben Ihnen können über die Jagdversicherung auch folgende Personen mitversichert gelten:
- Ehegatten und Ihre im gleichen Haushalt lebenden unverheirateten Kinder während der Jagdscheinausbildung
- Nicht gewerbsmäßige Hüter Ihres Jagdhundes (z. B. Ihre Ehefrau oder Kinder)
- Treiber und sonstige Jagdgehilfen im Revier, bei Tätigkeiten, für die kein Jagdschein vorgeschrieben ist
- Personen, die Sie zur Leitung des Jagdbetriebes eingestellt haben (ausgenommen Jagdscheininhaber bei Tätigkeiten, für die der Besitz eines Jagdscheines vorgeschrieben ist)
Warum Sie eine Jagdhaftpflichtversicherung benötigen:
Jagdunfälle können schwerwiegende Folgen haben. Dies belegen folgende reelle Schadenbeispiele:
- Im Rahmen einer Drückjagd auf Sauen erschießt der Jäger eine Sau, welche direkt von der Grabenböschung auf ihn zulief. Das Tier wird zwar erlegt, wobei jedoch im rechten Winkel zur Schussrichtung ein anderer Jäger getroffen und schwer verletzt wird. Dies deshalb, weil sich das Geschoss am Schädel der Sau zerlegt hatte. Der Geschädigte ist nach diversen Operationen für mehrere Monate arbeitsunfähig. Insbesondere die Kosten für medizinische Versorgung, Reha-Maßnahmen, Schmerzensgeld und Verdienstausfall führen zu einem Anspruch des Geschädigten in Höhe von 785.000 Euro.
- Im Jagdfieber bringt Ihr Hund im Wald einen Jogger zu Fall. Nach mehreren Tagen in der Intensivstation verstirbt der 28-jährige Jogger. Dieser war selbständig tätig und verfügte zuletzt über ein Jahreseinkommen von 100.000 Euro. Der Verstorbene hinterließ eine 26-jährige Witwe und 2 Töchter. Für Todesfallleistung und Hinterbliebenenrente wurde der Jäger zur Zahlung von insgesamt 1,4 Mio. Euro verurteilt.
Worauf Sie bei der Auswahl einer Jagdhaftpflichtversicherung achten sollten - Mindeststandards:
- Deckungssumme von mindestens 3 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden
- erlaubter Besitz bzw. Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen und Munition auch außerhalb der Jagd
- Teilnahme an Übungs- und Preisschießen
- Verzicht auf den Haftungseinwand beim Jagdunfall mit der Waffe, den der Schütze verursacht, aber nicht verschuldet hat (z.B. Querschläger)
- Halten von Hunden anerkannter Jagdhunderassen sowie anderer Hunde bei jagdlicher Brauchbarkeit ohne Prüfung
- Jagdhundewelpen bis zu einem Alter von mindestens 6 Monaten
- Teilnahme an Jagdhundegebrauchsprüfungen
- Durchführung von Gesellschaftsjagden
- Anbringen von Wildwarnreflektoren
- Fahren von Kfz bis 6 km/h
- Umweltschäden
- Mietsachschäden an Immobilien durch mitversicherte Tiere
Nicht alles ist versichert, besonders nicht in Standard-Tarifen, zum Beispiel nicht:
- Vorsatztaten
- Kaskoschäden am eigenen Auto
- Schäden am Auto durch Be- und Entladen
- Eigenschäden durch Schusswaffengebrauch bei fehlendem Verschulden des Schadenverursachers (Verzicht auf Haftungseinwand)
- Forderungsausfalldeckung (wenn Sie von einem anderen Jäger geschädigt werden, dieser aber den Schaden nachweislich nicht ersetzen kann)
- Ehegatten sowie Kinder während der Jagdausbildung
- Abhandenkommen fremder Sachen
- Führen fremder Autos im Ausland
- Halter (auch Abrichter und Ausbilder) von Frettchen, Beizvögeln und Jagdhunden
- Schäden aus Gefälligkeitsleistungen (Gefälligkeitsschäden)
- nicht gewerbsmäßiges Wiederladen
- Schadenersatzansprüche wegen Personenschäden durch den Gebrauch von Schusswaffen einschließlich Schmerzensgeldansprüche, auch von Angehörigen, die mit Ihnen im gemeinsamen Haushalt leben
- Erbenhaftung (bei Ableben des Jagdpächters vor Vertragsende)
- ehrenamtliche (nicht hoheitliche) Tätigkeiten oder unentgeltliche Freiwilligenarbeit in jagdlichen Organisationen
- Personen- und Sachschäden aus Verkauf und Weitergabe von Wild bzw. Wildbret
- Fahrlässige Überschreitung der Notwehr sowie von Rechten im Jagdschutz
- Schäden, die Ihre Angestellten in Ausübung ihrer dienstlichen Verrichtungen verursachen
- erlaubtes Erlegen und Bejagen von Tieren, welche nicht dem Jagdrecht unterliegen
- Besitz, Betrieb sowie Unterhaltung von jagdlichen Einrichtungen wie Jagdhütten, Hochsitze und Fütterungen
- Auslandsschäden
- Kautionsstellung im europäischen Ausland
- Schäden durch Hunde am Inventar einer Reiseunterkunft
- Zerstörung sowie Beschädigung der Jagdwaffen, Jagdoptik und Zubehör
- Schäden an geliehenen Hundeanhängern
Was eine Jagdhaftpflichtversicherung kostet:
Die Kosten für eine Jagdversicherung hängen neben dem Versicherer und dem jeweiligen Tarif auch von anderen Faktoren ab. So nimmt auch die Höhe der gewünschten Versicherungssumme, Anzahl der Jagdhunde, Selbstbeteiligung sowie Vertragslaufzeit maßgeblich Einfluss auf die jährliche Versicherungsprämie. Entscheiden Sie sich für eine Versicherungssumme von 3 Mio. Euro, 300 Euro Selbstbeteiligung sowie eine 3-jährige Vertragslaufzeit, liegt die Jahresprämie im günstigsten Fall bei insgesamt etwa 85 Euro. Jährlich sind es demnach umgerechnet knapp 30 Euro. Nach oben hin reicht das teuerste Angebot bis auf 300 Euro, allerdings mit einer Versicherungssumme von 10 Mio. Euro sowie ohne Selbstbeteiligung. Es gibt übrigens auch Versicherer, die eine Jagdhaftpflichtversicherung für Tagesjagdscheine (gültig für 14 aufeinanderfolgende Tage) anbieten. Hierüber lassen sich auch Ihre Jagdgäste absichern. Ein Vergleich der Jagdhaftpflichtversicherung empfiehlt sich angesichts der teils sehr unterschiedlichen Leistungsinhalte allemal. Möglich ist dies etwa beim Versicherungsmakler visora, dem Experten für Versicherung und Finanzen in Münster. Profitieren Sie von einer Finanzberatung und weitreichenden Informationen rund um die Jagdversicherung.
Ergänzende und zusätzlich sinnvolle Versicherungen:
- Jagdwaffenversicherung
- Jagdhunde-Unfallversicherung
- Jagd-Rechtsschutzversicherung
- Jäger-Schutzbrief
- Private Unfallversicherung
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Unsere ungebundenen Versicherungsmakler und Finanzberater sind gerne für Sie da!
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